Herzschrittmacher: Zu teuer für ein Kind?

Mit einem Brandbrief richten sich Ärzte, Patienten und Forscher des Forschungsverbundes Kompetenznetz Angeborene Herzfehler an die Hersteller von Herzschrittmachern, Defibrillatoren, Herzkathetern und Arzneimitteln sowie an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Der Grund: Es fehlt zunehmend an kindgerechten Medizinprodukten und Arzneimitteln Im April 2018 wurde der sechs Monate alten Nelly aus Homburg am Universitätsklinikum des Saarlandes der kleinste Schrittmacher der Welt implantiert. Die kleine Patientin ist mit einem angeborenen Herzfehler und einer sehr langsamen Herzfrequenz zur Welt gekommen. Sie erhielt den letzten der kindgerechten Schrittmacher, den die Pädiatrische Kardiologie auf Lager hatte. Der Medizingerätehersteller hat die Produktion des Gerätes eingestellt.

Mangel an geeigneten Medizinprodukten ethisch nicht vertretbar

Kein Einzelfall, wie Hashim Abdul‐Khaliq, Direktor der Pädiatrischen Kardiologie am Universitätsklinikum des Saarlandes und Sprecher des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler, mitteilt. „Von solchen Entscheidungen sind bundesweit sämtliche Kinderherzzentren betroffen.“ Zwar sei der Einsatz eines Schrittmachers bei Früh‐ und Neugeborenen selten. Im Bedarfsfall aber rette er Leben. Der Mangel an kindgerechten Implantaten zwinge Kinderkardiologen und Kinderherzchirurgen dazu, Medizinprodukte einzusetzen, die für Erwachsene entwickelt worden sind. Und hier liegt ein großes Problem: „Die Geräte sind für Kinder unpassend und stellen daher ein erhebliches Gesundheitsrisiko für sie dar. Das ist aus medizinischen wie ethischen Gründen nicht vertretbar. Für das Überleben und die Lebensqualität von Kindern mit angeborenen Herzfehlern sind Medizinprodukte, die den besonderen Anforderungen ihres Körpers gerecht werden, entscheidend.“, so der Kinderkardiologe.

Dringender Appell an Politik und Wirtschaft

In einem Brandbrief fordern Mediziner, Forscher und Patientenverbände des Kompetenznetzes Angeborene Herzfehler Verantwortliche in Politik und Wirtschaft dazu auf, die adäquate Versorgung der kleinen Patienten durch eine gezielte Forschungsförderung und die Herstellung entsprechender Medizinprodukte und Medikamente zu gewährleisten. Bei ihrem Appell berufen sich die Unterzeichner auch auf das Grundgesetz. „Laut Artikel 2 unserer Verfassung hat jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Herstellerentscheidungen wie diese gefährden den ebenso notwendigen wie selbstverständlichen Dienst an der Gesundheit des Einzelnen. Wir sind gesellschaftlich dazu verpflichtet, alles in unserer Macht Stehende gegen diesen Missstand zu tun“, argumentiert Sven Dittrich, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK).

Jedes hundertste Kind ist betroffen

Jedes hundertste Kind in Deutschland kommt mit einem angeborenen Herzfehler zur Welt. Fortschritte in Diagnostik und Therapie haben seit den siebziger Jahren dazu geführt, dass heute über neunzig Prozent der betroffenen Patienten das Erwachsenenalter erreichen. Doch das Leben mit der chronischen Erkrankung erfordert eine kontinuierliche medizinische Betreuung. Viele offene Fragen zu den Ursachen angeborener Herzfehler und ihrem langfristigen Verlauf sind zu klären, um die optimale Versorgung der Patienten gewährleisten zu können. Dazu zählt auch die Erforschung und Entwicklung kindgerechter Medizinprodukte. Einen Lösungsansatz sehen die Patientenverbände in entsprechenden politischen Rahmenbedingungen: „In der Arzneimittelforschung wurden im Bereich Kindermedikamente mit einer EU‐Richtlinie Anreize und Sanktionen für die forschende Industrie eingeführt“, so Kai Rüenbrink, Sprecher des Aktionsbündnisses Angeborene Herzfehler. Für den Bereich der künstlichen Herzklappen, Stents, Katheter und anderer medizintechnischer Geräte sei eine solche Maßnahme ebenfalls dringend notwendig.

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