Jens Spahn will mit dem Kopf durch die Wand – Digitale Zwangsvernetzung im Gesundheitswesen birgt große Risiken

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen steht auf tönernen Füssen und Gesundheitsminister Jens Spahn riskiert im Angesicht einer möglichen zweiten Welle der Pandemie die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung – davon ist die Interessengemeinschaft Medizin (IG Med e.V.) überzeugt.

Die Vertreterversammlung  der kassenärztlichen Vereinigung in Baden-Württemberg fordert den Rücktritt des Vorstandes der kassenärztlichen Bundesvereinigung. In blindem Gehorsam gegenüber Jens Spahns Digitalisierungsoffensive will man die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne Rückfallebene einführen und gefährdet dabei die Gesundheitsversorgung in Pandemiezeiten.

Und nun haben auch noch die Mitglieder der „Freien Allianz der Länder-KVen“, kurz FALK in einem aufsehenerregenden Brief die Schwachstellen der Telematik-Infrastruktur gebrandmarkt und zur Abkehr der Vernetzung in dieser Form aufgerufen.  Und selbst die kassenärztliche Bundesvereinigung sieht die Zwangsvernetzung der Praxen und ihre Auswirkungen inzwischen so kritisch, dass sie Widerstand notfalls bis zur Verweigerung angekündigt hat. Dieser körperschaftliche Aufschrei sollte uns aufhorchen lassen! Er bestätigt auch den bisherigen Kurs der Interessengemeinschaft Medizin (IG Med e.V.).

„Unbemerkt von der Bevölkerung besteht derzeit ein Ausfall der hochgelobten Telematik-Infrastruktur seit Pfingsten. Durch einen kleine Programmierfehler waren 80.000 Konnektoren von elektronischem Autismus befallen und die Praxen von der TI abgeschottet,“ erklärt Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med. „das bestätigt erneut, wie unsicher und anfällig die staatlich erzwungene Telematik-Infrastruktur ist.“

Im Januar 2021 soll die elektronische AU als Premiere über dieses System laufen – bei einem Ausfall droht ein unbeschreibliches Bürokratiechaos. Im Bundesmantelvertrag zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und gesetzlichen Krankenkassen ist nämlich auch kein Ersatzverfahren vorgesehen, sollte es zu einem Ausfall wie derzeit kommen. Die Einführung dieses elektronischen Hasardeur-Projekts des Bundesgesundheitsministers fällt auch noch in die Zeit, in der die zweite Welle der Pandemie zu erwarten ist. Fällt hier das System ohne papierne Rückfallebene aus, dann ist das Chaos vorprogrammiert. Und drängt man mit diesem Vorgehen noch mehr Ärzte aus der Versorgung, dann könnten „italienische Verhältnisse“ drohen.

„Das alles tut man, um die Ärzte, die sich derzeit noch gegen die Zwangsvernetzung ihrer Praxen wehren, zum Anschluss an eine marode und anfällige Telematik-Infrastruktur zu zwingen,“ berichtet Enger. „Nachdem immer noch in verschiedenen Bundesländern bis zu 30% der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten den Anschluss aus gutem Grund verweigern, will man mit dieser Maßnahme den Wiederstand brechen. Denn den Verweigerern drohen damit Disziplinarverfahren bis hin zum Zulassungsentzug wegen Verletzung der vertragsärztlichen Pflichten.“

Dieses Vorgehen sehe nun auch die ärztliche Selbstverwaltung zunehmend kritisch und hat Widerstand angekündigt. Die neun Länder-KVen der Freien Allianz der Länder-KVen (Falk) geben nach Ansicht der IG Med damit auch indirekt zu, mit der viel zu langen Unterstützung des Pleiten-, Pech- und Pannen-Projektes bei den niedergelassenen Ärzten Schaden angerichtet zu haben. Mit der TI würden auch Ärzte aus der Versorgung in den Ruhestand oder aus dem Beruf gedrängt.

„Uns wäre es lieber, wenn der Gesundheitsminister seine Hausaufgaben bezüglich der zu erwartenden zweiten Pandemiewelle machen würde, statt Praxen von der Versorgung der zu erwartenden Patientenströme per elektronischem Riegel auszusperren,“ erklärt die Vorsitzende der Ig Med. „Und in der Tat würde es unserer Standesvertretung gut anstehen, dieses Mal nicht durch ihr Einknicken bei diesem Thema auch noch die Patientenversorgung unnötig zu gefährden. Wir fordern daher alle Länder-KVen auf, sich dem Protest der Falk-KVen anzuschließen – Der Vorstand der KBV handelt hier nicht im und für die Interessen von Vertragsärzten oder Patienten.“

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