Förderer der Stiftung Fachhochschule Osnabrück, Thomas Oppermann, verstorben

Der ehemalige niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur Thomas Oppermann ist überraschend verstorben. Das unter seiner Federführung 2002 entworfene Stiftungsmodell im niedersächsischen Hochschulreformgesetz setzte Maßstäbe, und es ermöglichte der Hochschule Osnabrück eine erfolgreiche und rasante Entwicklung als Stiftungshochschule. Ein Nachruf auf einen Visionär der deutschen Hochschulpolitik.

Die Hochschule Osnabrück trauert um Thomas Oppermann. Der ehemalige niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kultur und Vizepräsident des Deutschen Bundestages ist überraschend verstorben.

„Mit Thomas Oppermann verlieren wir einen Visionär der deutschen Hochschulpolitik. Das durch ihn vorangetriebene Stiftungsmodell an niedersächsischen Hochschulen hat die Zukünftsfähigkeit auch unserer Hochschule Osnabrück erheblich geprägt“, würdigte Hochschulpräsident Prof. Dr. Andreas Bertram den verstorbenen Politiker.   

Von 1998 bis 2003 war Oppermann niedersächsischer Minister für Wissenschaft und Kultur. In seine Amtszeit fällt das niedersächsische Gesetz zur Hochschulreform, welches 2002 verabschiedet wurde. Damit setzte er Maßstäbe für die deutsche Hochschulpolitik. Das Reformgesetz wirkte bundesweit beispielhaft für eine moderne Hochschulgesetzgebung und ist in seinem Kern bis heute gültig. Fünf niedersächsische Hochschulen, darunter die heutige Hochschule Osnabrück, gingen den Weg in eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Stiftungsmodell basiert auf einer Deregulierung, durch die die Detailsteuerung seitens des Ministeriums zugunsten eines strategischen Steuerungsmodells aufgegeben wurde. Das bedeutete grundsätzlich mehr Eigenverantwortung für die Hochschulen, die seitdem Zielvereinbarungen mit dem Land anstelle von Einzelerlassen abschlossen. Globalhaushalte der Hochschulen und schlanke Entscheidungsstrukturen waren und sind weitere moderne Eigenschaften des Stiftungsmodells. Auch das Berufungsrecht für neue Professorinnen und Professoren sowie die Dienst- und Bauherreneigenschaft ging fortan an die Hochschulen über.

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