FVDZ: Gesetzgeber gefährdet Versorgungsstrukturen selbst

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GVPG) verabschiedet. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) befürchtet, dass mit diesem Gesetz eher einer Erosion von Versorgungsstrukturen Vorschub geleistet wird als die Patientenversorgung zu verbessern.

Mit dem GVPG wird die im Frühjahr zur ersten Corona-Welle verabschiedete Covid-19-Versorgungsstrukturenschutzverordnung in das Sozialgesetzbuch V aufgenommen. Die Verordnung sah eine für die Zahnärzteschaft wenig akzeptable „Schutzschirm-Regelung“ vor, die auf einem voll rückzahlbaren Darlehen beruht. Diese Regelung findet nun auch in dem Gesetzeskonvolut, in dem es vorrangig um Verbesserungen für Pflegebereich und die Finanzierung der GKV geht, ihren Niederschlag. Die Darlehensregelung soll dabei um ein Jahr verlängert werden.

„Die Regelungen aus der Verordnung sind damit gesetzlich zementiert“, kommentierte der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader den heutigen Bundestagsentscheid. „Der Gesetzgeber beschleunigt mit dieser Entscheidung den Prozess des Praxensterbens gerade in den ländlichen Gebieten und gefährdet damit selbst die Versorgungsstrukturen, die er schützen wollte.“ Viele niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte bringe das Corona-Jahr in existenzielle Nöte. „Dies wird dazu führen, dass Zahnarztpraxen früher und ohne Nachfolgeregelung aufgegeben werden“, befürchtet Schrader. Die Entwicklung zeichne sich bereits jetzt ab. „Das Wegbrechen dieser Praxen bringt ein etabliertes Versorgungssystem ins Wanken.“ Die nun beschlossene gesetzliche Regelung wirke wie ein Katalysator.

Der Gesetzgeber habe die Chance vertan, die Zahnärztinnen und Zahnärzte – ähnlich wie die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte – unter einen echten Schutzschirm zu stellen und damit auch die Arbeit der Zahnärzteschaft in der Corona-Pandemie anzuerkennen. „Es wäre auch ein Zeichen für uns als Zahnärzteschaft gewesen, die zu einem Großteil als freiberuflich Niedergelassene arbeitet, dass die Politik in diesem freiberuflich organisierten Versorgungssystem eine Zukunft sieht und die Struktur tatsächlich schützen will.“

Über den Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) ist der größte unabhängige Berufsverband in Deutschland. Er handelt politisch frei und unabhängig. Seine Aufgabe sieht er darin, alternative Handlungsoptionen für Zahnärzte und Zahnärztinnen für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen zu entwickeln. Er engagiert sich für zahnärztliche Therapiefreiheit, Offenheit moderner zahnärztlicher Methoden für alle Patientinnen und Patienten, Prophylaxeförderung, mehr Eigenverantwortung für die Patienten- und Zahnärzteschaft sowie eine solide Finanzierung der Zahnheilkunde.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.
Mallwitzstraße 16
53177 Bonn
Telefon: +49 (228) 85570
Telefax: +49 (228) 340671
http://www.fvdz.de

Ansprechpartner:
Heidi Wentsch-Trinko
Presse
Telefon: +49 (30) 243427-14
Fax: +49 (30) 243427-67
E-Mail: presse@fvdz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel