Frist für Schallschutzanträge läuft ab

Am Donnerstag, den 15. Mai 2025, findet zum letzten Mal der Schallschutztag der Flughafengesellschaft statt. Denn Anträge auf Schallschutz können laut Planfeststellungsbeschluss nur noch bis zum 4. November 2025 gestellt werden.

Die Veranstaltung richtet sich an Hauseigentümerinnen und -eigentümer in der Flughafenregion mit Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen gemäß dem Schallschutzprogramm der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB).

Kaum noch Kostenerstattungen nach Dezember 2025

Anträge auf Schallschutz müssen bis zum Stichtag im November vollständig vorliegen. Außerdem läuft für zahlreiche Betroffene, konkret für jene mit Anspruchsermittlungen (ASE-B) bis zum Jahr 2022, die Frist zur Kostenerstattung zum 31. Dezember 2025 ab. Das bedeutet: Alle Eigentümer, die bis zum Jahr 2022 eine Anspruchsermittlung (ASE-B) im Rahmen des Schallschutzprogramms am BER erhalten haben, müssen die damit verbundenen baulichen Schallschutzmaßnahmen bis spätestens Ende 2025 umsetzen und die Rechnung bei der Flughafengesellschaft bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einreichen. Wird diese Frist verpasst, verfällt der Anspruch auf Erstattung, auch wenn ein grundsätzlicher Anspruch vorliegt.

Vor Ort: Experten der FBB und Fachleute zu Fluglärm und Flugverfahren

Beim Schallschutztag am 15. Mai 2025 stehen von 10:00 bis 18:00 Uhr im Haus DIALOG-FORUM (Mittelstraße 11, 12529 Schönefeld) erneut die Expertinnen und Experten des Schallschutzteams der FBB sowie Fachleute zu Fluglärm und Flugverfahren für individuelle Beratungen Rede und Antwort. Auch Unternehmen, die sich mit der Umsetzung von Schallschutzmaßnahmen auskennen, werden vor Ort sein.

Nach wie vor haben rund 8.000 Antragsberechtigte keine Schallschutzmaßnahmen bzw. nicht alle Maßnahmen umgesetzt. Markus Mücke, Bürgermeister von Schulzendorf und Leiter der AG Fluglärm und Umwelt im Dialogforum, betont: „Wir können nicht oft genug auf die verbleibenden Fristen hinweisen. Wer noch keinen Antrag gestellt oder keine Maßnahmen umgesetzt hat, sollte jetzt handeln.“

Zur Erinnerung die wichtigsten Fristen im Schallschutzprogramm BER:

  • Anträge können bis spätestens 4. Nov. 2025 gestellt werden und müssen zu diesem Datum vollständig sein.
  • Für alle bis spätestens 2022 versendeten ASE-B gilt: die Kosten werden nach Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen nur noch bis spätestens Ende 2025 erstattet.
  • Für alle danach versendeten ASE-B bzw. alle noch nicht versendeten ASE-B gilt die Frist „laufendes Jahr + 3 Jahre“. Beispiel: bei ASE-Versand im Juni 2024 werden die Kosten nach Umsetzung der Schallschutzmaßnahmen bis spätestens Ende 2027 erstattet.

Das Dialogforum empfiehlt allen Betroffenen, den letzten Schallschutztag zur Klärung offener Fragen zu nutzen. Bürgermeister Markus Mücke sagt: „Ich habe Verständnis dafür, dass sich viele Antragsteller Zeit gelassen haben – es sind komplexe Verfahren, oft mit Unsicherheiten verbunden. Aber der Flughafen ist nun mal da, und die Fluggast-Zahlen steigen. Jetzt zählt: Heute handeln statt morgen jammern. Nutzen Sie die Chance und kümmern Sie sich rechtzeitig. Es geht um Ihre Lebensqualität.“ Auch wenn das Schallschutzprogramm des BER endet, sei das Thema  weiterhin wichtig, so Mücke: „Passiver und aktiver Schallschutz wird auch in Zukunft ein Arbeitsschwerpunkt für das Dialogforum bleiben.“

Weitere Informationen:

FBB-Schallschutzberatung: Tel. 030-6091 73500
Landkreis Teltow-Fläming: Tel. 030-63410 7900

 

Über Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg

Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Dialogforum Airport Berlin Brandenburg (KAG DF) ist seit 2006 eine zentrale Kommunikations- und Kooperationsplattform der Kommunen in der Flughafenregion und der drei anliegenden Berliner Bezirke mit dem Flughafenbetreiber sowie der BADC. Die Länder Berlin und Brandenburg und die beteiligten Landkreise sind beratende und unterstützende Mitglieder. Aufgabe des Dialogforums ist es, einen Raum für einen transparenten Dialog zwischen den Mitgliedern anzubieten, gegenseitiges Vertrauen zwischen den Akteuren aufzubauen, Entwicklungsziele zu vereinbaren und einen Interessenausgleich zu befördern.

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