Was ist beim Datenleck bei Cartier passiert?
Laut Berichten von CHIP und BleepingComputer haben Hacker Zugriff auf Systeme von Cartier erlangt und dabei persönliche Kundendaten entwendet. In Benachrichtigungsschreiben informierte Cartier seine Kunden, dass Hacker Zugang zu ihren Systemen erhalten und dabei Informationen wie Namen, E-Mail-Adressen und Wohnländer gestohlen haben. Es seien jedoch keine sensiblen Daten wie Passwörter oder Finanzdetails kompromittiert worden, beteuert Cartier in dem Schreiben. Dennoch warnt das Unternehmen vor möglichen Phishing-Angriffen und rät zur erhöhten Wachsamkeit.
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Weitere Cyberangriffen auf Mode- und Lifestyle-Marken
Der Angriff auf Cartier reiht sich ein in eine Serie von Sicherheitsvorfällen in der Modebranche. In den vergangenen Wochen meldeten auch andere internationale Unternehmen wie Dior, Adidas und Victoria’s Secret Datenpannen.
- Bei Dior wurden neben Kontaktdaten auch Kaufpräferenzen der Kunden kompromittiert.
- Bei Adidas wurden E-Mail-Adressen und Telefonnummern entwendet.
- Victoria’s Secret musste nach einem Angriff sogar zeitweise Website und Online-Shop abschalten.
Diese Entwicklungen zeigen: Selbst etablierte Marken sind nicht vor Datenlecks gefeit. Verbraucher laufen Gefahr, durch die erbeuteten Informationen gezielt Opfer von Betrug, Phishing oder Identitätsdiebstahl zu werden.
BGH und EuGH stärken Verbraucherrechte bei Datenlecks
Die Chancen, Ansprüche auf Schadensersatz durchzusetzen, bewertet Dr. Stoll & Sauer als sehr gut. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 18. November 2024 (Az. VI ZR 10/24) entschieden, dass bereits der Verlust der Kontrolle über personenbezogene Daten einen Schaden im Sinne von Art. 82 DSGVO darstellen kann. Für Betroffene bedeutet das:
- Ein konkreter Missbrauch muss nicht nachgewiesen werden.
- Der Kontrollverlust allein genügt, um Anspruch auf immateriellen Schadensersatz zu haben.
- Besonders sensible Daten – wie Ausweiskopien – können zu höherem Schadensersatz führen.
Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass immaterielle Schäden wie Angst vor Datenmissbrauch, Vertrauensverlust und Stigmatisierung ausgleichspflichtig sind.
In vergleichbaren Fällen – etwa bei Facebook, Mastercard oder Samsung – konnten unsere Anwälte Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert bis über 3.000 Euro durchsetzen.
Handlungsempfehlung für vom Datenleck betroffene Cartier-Kunden
Wer bei Cartier registriert ist oder war, sollte jetzt nicht abwarten, sondern zügig handeln. Unsere Empfehlung:
- Prüfen, ob man betroffen ist: Achten Sie auf E-Mails von Cartier oder ungewöhnliche Kontobewegungen.
- Beweise sichern: Dokumentieren Sie Kontoauszüge, Mails oder Kommunikation mit Cartier.
- Kostenlose Ersteinschätzung nutzen: Über den Cartier-Online-Check können Betroffene durch unseren IT-Fachanwalt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen.
Cartier steht für Exklusivität und Vertrauen. Der aktuelle Vorfall zeigt jedoch, dass selbst renommierte Luxusmarken nicht vor Cyberangriffen gefeit sind. Betroffene Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und durchsetzen. Die aktuelle Rechtsprechung stärkt ihre Position – und die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer setzt sie durch. Jetzt Schadensersatz sichern – mit einer kostenlosen Ersteinschätzung im Cartier-Online-Check.
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Einsteinallee 1/1
77933 Lahr
Telefon: +49 (7821) 923768-0
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