Ford-Urteil im Abgasskandal basiert auf Thermofenster-Entscheidung des BGH
Im Zentrum des Verfahrens stand ein Ford Kuga mit 2,0-Liter-Dieselmotor (Baujahr 2017, Euro 6). Der Kläger hatte das Fahrzeug im Oktober 2019 im Vertrauen auf dessen Umweltkonformität erworben. Wie sich herausstellte, steuert ein sogenanntes Thermofenster die Abgasreinigung abhängig von der Außentemperatur – ein Mechanismus, den der EuGH und der BGH mittlerweile als unzulässige Abschalteinrichtung klassifizieren.
Das Gericht folgte in seinem Urteil vollumfänglich der Argumentation der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer:
- Ford wurde zur Zahlung von 3.299 Euro Schadensersatz verurteilt, zusätzlich zu Zinsen ab Rechtshängigkeit.
- Darüber hinaus muss der Konzern die vorgerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 453,87 Euro übernehmen.
- Das Urteil wurde als Teil-Versäumnisurteil erlassen, da sich Ford im Termin nicht verteidigte.
- Ein Versäumnisurteil wird erlassen, wenn eine Partei zum Haupttermin nicht erscheint oder sich nicht verteidigt. Im vorliegenden Fall bedeutete dies: Ford ist mit seiner Verteidigung säumig geblieben – das Gericht entschied zugunsten des Klägers. Zwar kann das Urteil mit Einspruch angefochten werden, doch erfahrungsgemäß ist dies eher selten erfolgreich, wenn die Klage – wie hier – schlüssig begründet ist.
- Grundlage der Klage war der BGH-Entscheid vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21), der eine klare Linie im Dieselabgasskandal zieht.
Rechtliche Bewertung durch Dr. Stoll & Sauer
Die Entscheidung des Amtsgerichts St. Wendel zeigt, dass sich auch gegen Ford eine erfolgreiche Dieselklage führen lässt – insbesondere, wenn sie auf den klaren Leitlinien des Bundesgerichtshofs basiert. Das Urteil des BGH vom 26. Juni 2023 (Az. VIa ZR 335/21) stellt eine Zäsur in der Rechtsprechung zum Dieselskandal dar. Es stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich – auch bei Fahrzeugen, in denen sogenannte Thermofenster verbaut sind.
Worum geht es beim Thermofenster?
Ein Thermofenster ist eine temperaturabhängige Steuerung der Abgasreinigung, bei der die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei bestimmten Außentemperaturen reduziert oder ganz abgeschaltet wird. Diese Praxis war in der Automobilindustrie weit verbreitet – aber sie ist laut BGH unzulässig.
Kernaussagen des BGH im Urteil VIa ZR 335/21
Thermofenster sind unzulässige Abschalteinrichtungen, da sie die Emissionskontrolle bei normalen Fahrbedingungen reduzieren (Verstoß gegen Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 715/2007).
- Die bloße Existenz einer solchen Einrichtung reicht aus – es kommt nicht darauf an, ob sie im Prüfzyklus NEFZ erforderlich war oder nicht.
- Käufer haben Anspruch auf Schadensersatz, selbst wenn der Hersteller „nur“ fahrlässig gehandelt hat.
- Der Schaden wird als Differenzschaden gewertet – d.h., der Käufer hätte für das Fahrzeug im Wissen um die Manipulation weniger gezahlt. Die Höhe beläuft sich zwischen 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
- Eine genaue technische Analyse ist für Verbraucher nicht erforderlich – es genügt der Nachweis greifbarer Anhaltspunkte für eine Abschalteinrichtung.
- Für unsere Mandanten bedeutet das: Auch gegen Hersteller wie Ford bestehen beste Chancen auf Schadensersatz, wenn Thermofenster im Fahrzeug eingesetzt wurden. Die Entscheidung betrifft eine Vielzahl von Diesel-Fahrzeugen mit Euro-5- und Euro-6-Norm – darunter auch Modelle von Ford.
- Mehr zum Thermofenster-Urteil lesen Sie auf unserer Themenseite.
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Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Verbraucherrecht. Mit der Expertise von 18 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr und Stuttgart zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen die Mercedes-Benz Group AG und haben das Verfahren in erster Instanz gewonnen. Ebenso führen Anwälte die Sammelklage gegen den Meta-Konzern. Im JUVE-Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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