Anbieterwechsel bei Flüssiggas leicht gemacht: Flüssiggasanbieter wechseln

Flüssiggas-Kunden können durch einen Anbieterwechsel bei den Kosten für Flüssiggas oft sparen. Dennoch scheuen viele Verbraucher den Wechsel des Anbieters wegen des vermeintlichen Aufwands. Die Lindenfield GmbH, Betreiber der Vergleichsplattform Flüssiggas1.de, zeigt, wie ein Wechsel des Flüssiggasanbieters mit wenigen Schritten gelingt. Ein praxisnaher Leitfaden erklärt verständlich alle Schritte vom Vertragscheck bis zur Restgasabrechnung und unterstreicht die Bedeutung von Markttransparenz und Wettbewerb im Flüssiggasmarkt.

Schritt-für-Schritt-Leitfaden: Flüssiggasanbieter wechseln leicht gemacht

Ein Wechsel des Flüssiggasanbieters lässt sich mit etwas Planung einfach umsetzen. Verbraucher sollten vor allem diese Schritte beachten:

  1. Vertragslaufzeit prüfen: Wer Flüssiggasanbieter wechseln möchte, sollte zunächst die vereinbarte Vertragslaufzeit kennen und das reguläre Vertragsende feststellen.
  2. Kündigungsfrist einhalten: Beachten Sie die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist (meist einige Wochen bis 3 Monate vor Vertragsende). Kündigen Sie den laufenden Liefervertrag schriftlich und rechtzeitig, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Bei Preiserhöhungen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht für eine vorzeitige Kündigung.
  3. Angebote vergleichen: Nutzen Sie den Flüssiggasanbieter Vergleich auf fluessiggas1.de, um alternative Angebote schnell und unkompliziert zu erhalten. Die Plattform ermöglicht es Ihnen, kostenlos bis zu 3 Angebote von geprüften Flüssiggasanbietern zu erhalten. Durch den transparenten Vergleich von Preisen und Vertragsbedingungen finden Sie das für Ihre Bedürfnisse passende Angebot und das unabhängig, neutral und ohne eigene Vertriebsinteressen.
  4. Neuen Versorger beauftragen: Haben Sie ein attraktives Angebot gefunden, schließen Sie den neuen Liefervertrag ab. Informieren Sie den neuen Versorger über Ihren geplanten Wechseltermin.
  5. Alten Anbieter informieren und Restgas abrechnen: Teilen Sie Ihrem bisherigen Flüssiggasanbieter den Wechseltermin mit und vereinbaren Sie einen Termin zur Abholung des alten Tanks (falls dieser gemietet ist). Befindet sich noch Flüssiggas im Tank, wird diese Restmenge meist vom alten Versorger abgepumpt.

Besonderheiten bei gemieteten Tanks

Viele Haushalte nutzen einen vom Flüssiggasanbieter gemieteten Tank. In diesem Fall muss beim Wechsel der bisherige Versorger seinen Gastank zurückholen, da er sein Eigentum ist. Der neue Lieferant stellt danach einen eigenen Gastank bereit und schließt ihn an. Verbraucher sollten frühzeitig klären, ob sie den Gastank übernehmen können. Einige Versorger bieten an, den Miettank gegen eine Gebühr an den Kunden zu verkaufen. Gelingt die Übernahme, geht der Gastank ins Eigentum des Kunden über und der aufwendige Austausch entfällt.

Eigener Tank – freie Anbieterwahl und Preisvergleich

Gastankeigentümer können ihren Flüssiggasanbieter jederzeit frei wählen, da sie in der Regel nicht an langfristige Lieferverträge gebunden sind. Ein regelmäßiger Flüssiggas-Preisvergleich ist in diesem Fall besonders lohnenswert. Wer vor jeder Neubefüllung verschiedene Anbieter vergleicht, stellt sicher, stets zu fairen Marktpreisen einzukaufen.

Tankeigentümer tragen allerdings auch mehr Verantwortung für Sicherheit und Wartung. Sie müssen selbst darauf achten, dass alle Sicherheitsprüfungen fristgerecht durchgeführt werden. Ohne gültige Prüfbescheinigung darf kein Anbieter den Flüssiggastank befüllen.

Über Flüssiggas1.de

Flüssiggas1.de wird von Experten im Bereich Flüssiggas gemacht. Branchenexperten wie das Heizungsjournal empfehlen Flüssiggas1.de als Anlaufstelle rund um das Thema Flüssiggas. Die Universität zu Köln hat mit einem der Gründer für die Website der Universität ein Interview geführt. Seit 2019 ist Flüssiggas1.de offizielles Mitglied im Branchenverband DVFG.

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