Die Bundesregierung soll nun eine „grundsätzliche“ Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes angehen und dazu einen Gesetzentwurf vorlegen. Bei bestehenden staatlichen Tierwohl-Programmen soll außerdem sichergestellt werden, dass zumindest die gesetzlichen deutschen Standards für Tiere aus dem Ausland eingehalten werden, die in Deutschland aufgezogen werden – insbesondere im Hinblick auf die betäubungslose Ferkelkastration, den Kastenstand und den Abferkelstand. Die staatlichen Förderkriterien für Stallumbauten hin zu Frischluftställen, Auslauf bzw. Weidehaltung und Biohaltung sollen so formuliert werden, dass sie auch tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Schließlich soll sich die Regierung auf europäischer Ebene für die Etablierung eines vergleichbaren Systems einsetzen, um eine Benachteiligung der heimischen Landwirtschaft auf dem europäischen Binnenmarkt zu vermeiden.
Der Bundesverband Rind und Schwein e. V. (BRS) begrüßt die Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes und formuliert einige Folgeforderungen. Dr. Haiko Hofmann vom BRS sagt dazu: „Eine Verschiebung des Gesetzes war zu diesem Zeitpunkt eine wichtige Entscheidung der Bundesregierung und des Bundestags. Diese Zeit muss nun genutzt werden, um wesentliche Probleme und Fallstricke zu beheben.“ Im Sinne des Bürokratieabbaus sollten die neuen Kennnummern wieder abgeschafft werden. Die Branche hat mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Ausweitung der Viehverkehrsverordnung um die jeweilige Haltungsform zweckdienlicher wäre. Wir beobachten eine unterschiedliche Auslegung der Kriterien der jeweiligen Haltungsformen in den verschiedenen Bundesländern. Dies ist weder für Landwirte noch für Verbraucher nachvollziehbar, geschweige denn transparent. Wir brauchen eine bundesweit einheitliche Auslegung der Buchtenstrukturierungselemente. Zudem wäre es wichtig, eine zentrale Meldestelle für die Haltungskennzeichnung einzurichten. Betriebe sollten von der Meldepflicht befreit sein, solange sie dem gesetzlichen Standard (Haltungsform 1) entsprechen. Im Gesetz finden sich noch einige „lose Enden“, die auf die nicht verabschiedete 8. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verweisen. Diese offenen Punkte müssen im Gesetz selbst geklärt werden. Da die TierSchNutztV den Grundstein für die Haltung von Schweinen in Deutschland legt, sollten nach Auffassung des BRS alle im Gesetz definierten Haltungsanforderungen auch dort verankert werden. Wichtiger als die Haltungskennzeichnung ist jedoch die Ausweitung der EU-weiten Herkunftskennzeichnung. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten ein Recht darauf haben, sich über die Herkunft eines Produkts in allen Absatzwegen zu informieren.
Der Bundesverband Rind und Schwein e.V. (BRS) ist der Dachverband für die deutsche Rinder- und Schweineproduktion. Aufgabe des Bundesverbandes ist es, die deutsche Tierzucht und Tierhaltung – insbesondere für die Tierarten Rind und Schwein – zu fördern. Ziel ist der Erhalt der deutschen Tierhaltung, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Mitgliedsor-ganisationen sowie die Unterstützung bei der nachhaltigen Erzeugung qualitativ hochwertiger Produkte. Der Bundesver-band versteht sich als Mittler der Interessen der Mitglieder und Dritten (Gesellschaft, Politik, Wissenschaft und anderen Fachverbänden) auf nationaler und internationaler Ebene.
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