Wenn man Hals über Kopf das Haus verlassen muss

Ein Brand, freigesetzte Gefahrstoffe oder ein Gasleck – es kann viele Gründe geben, warum man plötzlich sein Haus verlassen muss. Aber was nimmt man mit, wenn man Hals über Kopf aufbrechen muss und in den nächsten Tagen nicht zurückkommen kann? Hat man in einer solchen Situation noch Zeit zu überlegen? Findet man auf die Schnelle, das was man braucht? Ratsam ist es daher, sich schon vorab Gedanken über ein Notgepäck zu machen. Und man sollte es natürlich auch griffbereit halten, empfiehlt der Vogelsberger Kreisbrandinspektor Marcell Büttner.

„Für ein paar Tage sollte man sich schon ausrüsten und für jedes Familienmitglied einen Rucksack packen, der ist praktischer als ein Koffer, denn man hat die Hände frei“, rät Büttner. Ins Notgepäck gehören auf jeden Fall die persönlichen Medikamente und Erste-Hilfe-Materialien. Dann natürlich praktische Kleidung und Hygieneartikel, ein batteriebetriebenes Radio (mit Reserve-Batterien), eine Taschenlampe, ein Schlafsack oder eine Decke, Verpflegung und Wasser für zwei, drei Tage und Essgeschirr und -besteck. Auch ein Dosenöffner und ein Taschenmesser können sehr nützlich sein.

Wichtig auch: eine Dokumentenmappe beziehungsweise eine externe Festplatte, auf der wichtige Daten gespeichert sind. In die Mappe gehören unter anderem Familienurkunden bzw. das Stammbuch (im Original), Sparbücher, Kontoverträge, Aktien, Wertpapiere und Versicherungspolicen. Dann natürlich Einkommens- und Rentenbescheide, Zeugnisse, Verträge wie ein Miet- oder Leasingvertrag, Testament, Patientenverführung und Vollmacht (Original oder beglaubigte Kopie). Als einfache Kopie sollten Personalausweis, Reisepass, Führerschein und Fahrzeugpapiere, Grundbuchauszüge, Änderungsbescheide, Zahlungsbelege für Versicherungsprämien, insbesondere Rentenversicherung, Meldenachweise der Arbeitsämter, offene Zahlungsansprüche, Mitgliedsbücher von Verbänden und der Impfpass in die Dokumentenmappe gelegt werden.

Einen Ratgeber für die Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe herausgegeben. Unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html können oben stehendes Kapitel sowie viele weitere wichtige Tipps und Empfehlungen, die man in Krisensituationen beachten sollte, nachgelesen werden.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de

Ansprechpartner:
Sabine Galle-Schäfer
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel