Die Antwort lautet: Ja, es lohnt sich aktuell sogar besonders!
Wer die alte GOÄ gut kennt, wird sich auch in der neuen GOÄ schnell zurechtfinden. Das Wissen um die bisherigen Regelungen bildet eine solide Basis, auf der die Änderungen leichter verständlich sind.
Und die bereits feststehenden Neuerungen in der GOÄ können bereits jetzt im Detail erlernt werden. Durch dieses Wissen können Sie Ihre Praxis frühzeitig ausrichten auf die anstehenden Änderungen. Eine fundierte Weiterbildung stellt also sicher, dass Sie sowohl die aktuellen, als auch die zukünftigen Anforderungen kennen und in der Praxis effizient umsetzen können.
Wann kommt die neue GOÄ?
Trotz Verabschiedung auf dem Deutschen Ärztetag ist die neue GOÄ noch in der Weiter-Entwicklung und muss sich den Weg durch die politischen Instanzen bahnen. Dies ist ein mehrstufiger Prozess, in dem Bundesrat und Bundestag einbezogen sind. Eine konkrete Einführung ist daher frühestens für 2027 absehbar.
Bis dahin bleibt die alte GOÄ weiterhin gültig. Es ist derzeit also notwendig, die Kenntnisse der aktuell bestehenden Abrechnungsregelung zu vertiefen und sich gleichzeitig vertraut zu machen mit den bereits bekannten Neuerungen. Erst dann sind Sie bestmöglich positioniert.
Was ist in der neuen GOÄ anders als in der alten?
Die geplanten Änderungen bringen einige spannende Neuerungen mit sich, darunter:
- Zuschläge statt Faktorensteigerung: Statt der bisherigen Steigerungssätze werden künftig Zuschläge verwendet, was die Abrechnung transparenter machen soll.
- Kontinuierliche Anpassung: Die neue GOÄ soll regelmäßig an die medizinische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden, um Flexibilität zu gewährleisten.
- Weniger Ausschlüsse: Die Regelungen werden insgesamt weniger einschränkend, was die Abrechnungsmöglichkeiten erweitert.
- Rechnung maschinenlesbar: Die Abrechnungen müssen künftig maschinenlesbar sein und beispielsweise die Diagnose enthalten, um die Automatisierung und Kontrolle zu erleichtern.
Was bleibt gleich?
Viele bewährte Prinzipien bleiben bestehen, zum Beispiel:
- Analogbewertungen: Auch in der neuen GOÄ können weiterhin Leistungen analog bewertet werden, wenn sie noch nicht in den Katalog aufgenommen wurden.
- Individuelle Honorarvereinbarungen: Diese bleiben möglich, was Flexibilität bei der Abrechnung z.B. medizinisch nicht notwendigen Eingriffen schafft.
Wenn Sie Ihre Kenntnisse im Abrechnungsmanagement vertiefen möchten, um sowohl in der Zeit vor als auch mit Einführung der neuen GOÄ bestens gerüstet zu sein, ist die Weiterbildung „Abrechnungsmanager/in (IHK) – Arztpraxis/MVZ“ bei der Frielingsdorf Akademie genau das Richtige für Sie. Hier lernen Sie alles Wichtige, um Ihre Abrechnung effizient, rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.
Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich Ihren Platz! Gemeinsam machen wir Sie fit für die Herausforderungen der Abrechnungswelt von heute und von morgen.
Termine:
Fachgruppenübergreifende Weiterbildung:
https://www.frielingsdorf-akademie.de/abrechnungsmanager-in-ihk-arztpraxis-mvz/
01. – 05. September 2025 in Köln + 12. September 2025 online-Prüfungstermin
Spezifisch für die Fachgruppen Orthopädie, Unfallchirurgie, Chirurgie:
https://www.frielingsdorf-akademie.de/abrechnungsmanagerin-abrechnungsmanager-orthopaedie-unfallchirurgie-chirurgie/
17. – 21. November 2025 in Heidelberg inkl. Prüfung vor Ort
Spezifisch für die Fachgruppe Augenheilkunde:
https://www.frielingsdorf-akademie.de/abrechnungsmanagerin-abrechnungsmanager-augenheilkunde-ihk-arztpraxis-mvz/
09. – 13. März 2026 in Köln + 20. März 2026 online-Prüfungstermin
…und Ärzte kennen uns. Denn Frielingsdorf berät seit über 40 Jahren bundesweit alle medizinischen Fachrichtungen zu Strategie, Kooperationsmodellen und Wirtschaftlichkeit. In dieser Zeit haben wir mit mehr als 5.000 Praxen und Medizinischen Versorgungszentren zusammen gearbeitet.
Von einer guten Beratungs-Qualität haben wir eine sehr genaue Vorstellung.
Daher…
– sind zum Beispiel alle unsere Mitarbeiter fest bei uns angestellt und unserer Unternehmenskultur und unserem Qualitätsanspruch verpflichtet.
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