Wem gehören die Katzen?

Ein Mann teilte sich sein Haus mit einer Mitbewohnerin und drei Katzen. Da es der Mitbewohnerin verboten war, Katzen zu halten, wurden die Vierbeiner aus Tierschutzgründen in Obhut genommen und in einem Tierheim untergebracht. Der Mann behauptete, die Tiere gehörten ihm, und verlangte deren Herausgabe. Da er allerdings nur vage Angaben zu den Katzen machen konnte, zweifelten die Richter daran, dass es wirklich seine Katzen waren. Zudem befanden sich sämtliche Katzenutensilien im Wohnbereich der Mitbewohnerin. Nach Auskunft der ARAG Experten wies das Landgericht Nürnberg seine Herausgabeklage daher ab (Az.: S 107/25).

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