Was passiert am 18. August 2025 konkret?
Ab diesem Datum gelten weitere umfassende Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung. Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wird endgültig ersetzt. Die neue Verordnung ist unmittelbar anwendbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und müsste daher ab dem 18. August von diesen umgesetzt sein. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Wie der tatsächliche Umsetzungsstand ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten bereits weiterführende Informationen zur Anwendung der EU-Batterieverordnung vorliegen, sehen Sie hier: Zur EU BattVO Länderübersicht.
Was bedeutet das für Sie als Händler, der Batterien in verschiedene EU-Länder verkauft?
Sie müssen:
- In jedem EU-Land, in dem Sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, als Hersteller registriert sein (EPR – Extended Producer Responsibility)
- Die Registrierung aufgeteilt nach den verschiedenen Batteriekategorien Gerätebatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien vornehmen
- Nationale Rücknahme- und Entsorgungspflichten erfüllen (gemäß EU-Batterieverordnung über OfH – Organisationen für Herstellerverantwortung)
- Berichte und Mengenmeldungen regelmäßig einreichen
- Gut zu wissen: Die Einhaltung und Registrierung ist nicht durch eine zentrale EU-Stelle, sondern landesspezifisch zu organisieren
Was genau ist die EPR-Registrierungspflicht?
Sie müssen sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Batterien oder Geräte mit Batterien verkaufen, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren. Dazu gehören:
- Hersteller-ID oder nationale Registrierungsnummer
- Abschluss oder Nachweis der Beteiligung an einer “OfH”, Organisation für Herstellerverantwortung
- Regelmäßige Mengenmeldungen
- Kostenübernahme für Sammlung, Recycling und Informationskampagnen
Achtung: Auch Händler, die Produkte mit eingebauten Batterien importieren oder per E-Commerce vertreiben, gelten als Hersteller!
Muss ich die Registrierung in jedem Land einzeln vornehmen?
Ja. Es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle. Sie müssen sich in jedem Land separat registrieren, in dem Sie verkaufen. In Ländern, in denen Sie keine Niederlassung haben, wird ein EPR-Bevollmächtigter (Authorized Representative) zur Pflicht.
Gibt es technische Anforderungen an die Batterien selbst?
Ja. Seit dem 18.08.2025 gelten verbindlich:
- CE-Kennzeichnung auf Batterien und Erstellung einer Konformitätserklärung (schon seit 18.08.2024 erforderlich)
- Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne), Ausnahme: würde die Größe des Symbols „Getrennte Sammlung“ aufgrund der Abmessungen der Batterie weniger als 0,47 x 0,47 cm betragen, so muss die Batterie nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet werden, stattdessen wird das Symbol in der Größe von mindestens 1 x 1 cm auf die Verpackung gedruckt
- Angaben zu Kapazität, chemischer Zusammensetzung, Herstellername, Haltbarkeitsdaten etc. folgen am 18.08.2026
Was passiert mit der Sorgfaltspflicht (Due Diligence)?
Ursprünglich ab 18.08.2025 geplant, aber:
- Die Anwendung wurde auf 18.08.2027 verschoben
- Die Leitlinien sollen bis zum 26.06.2026 veröffentlicht werden
- Anforderungen: Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, Managementsystem, Risikomanagement, Überprüfung durch Dritte, Offenlegung von Informationen
Tipp: Erste Vorbereitungen (z. B. Supply-Chain-Mapping) lohnen sich schon jetzt.
Was gilt für CO₂-Fußabdruck und Batteriepass?
- ggf. ab 2027: Batterien bestimmter Kategorien (z. B. EV-, LMTLV, Industriebatterien) brauchen CO₂-Fußabdruckdaten (Deklaration)
- Ab 18.02.2027: Pflicht zum digitalen Batteriepass für dieselben Kategorien – über QR-Code abrufbar
Welche Quoten gelten bei der Rücknahme?
- Sammelquote für Gerätebatterien: 45 % (2023), 63 % (2027), 73 % (2030)
- Sammelquote für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien): 51 % (2028), 61 % (2031)
- Sie bzw. die OfH, an der Sie sich beteiligen, müssen diese Zielvorgaben nachweislich und dauerhaft erreichen und erfüllen
Welche Batterien betrifft die EU-Batterieverordnung?
Alle Batteriearten:
- Gerätebatterien (z. B. Batterien in den gängigen Formaten wie Knopfzellen, D, C, AA, AAA) oder auch Akkus in Elektro(klein)geräten
- Starterbatterien
- Industriebatterien
- Elektrofahrzeugbatterien
- Batterien für leichte Verkehrsmittel
Was muss ich jetzt tun?
Sofortige Maßnahmen:
- In jedem betroffenen EU-Land, in das Sie verkaufen, eine EPR-Registrierung beantragen
- Haben Sie keine Niederlassung in dem EU-Land, in das Sie über Fernabsatzverträge direkt an Endnutzer verkaufen, so benötigen Sie in diesem Land einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung
- OfH – Organisation für Herstellerverantwortung organisieren und beantragen oder sich an einer OfH in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat beteiligen
- Kennzeichnung und technische Anforderungen prüfen
- Interne Prozesse dokumentieren (für Mengenmeldung, Produktspezifikation etc.)
Mittelfristig vorbereiten (bis 2027):
- CO₂-Daten und Lifecycle-Informationen sammeln
- Lieferkette dokumentieren (für Sorgfaltspflicht, sofern betroffen)
- Batteriepass-Infrastruktur einplanen
Welche Sanktionen und Strafen drohen können bei Nichteinhaltung der EU-Batterieverordnung drohen?
- Geldbußen bis über 100.000 € pro Verstoß (je nach Mitgliedstaat und Schwere der Pflichtverletzung)
- Verkaufsverbot / Marktverbot Inverkehrbringungsverbot (Produkte ohne gültige Registrierung / Beteiligung an einer OfH oder CE-Kennzeichnung dürfen nicht verkauft werden.)
- Zwangsrücknahmen / Marktüberwachungsmaßnahmen (Behörden können den Rückruf nicht-konformer Batterien anordnen)
- Zivilrechtliche Haftung / Schadenersatzforderungen (bei Umweltschäden oder mangelhafter Rücknahme)
- Ausschluss von Marktplätzen oder Großkunden (fehlende EPR-Registrierung kann zur Sperrung durch Plattformen (z. B. Amazon) führen)
- Reputationsschäden & öffentliche Nennung (durch Aufsichtsbehörden oder NGOs – „Naming & Shaming“)
Wo bekomme ich kurzfristig Unterstützung, um die Pflichten der EU-Batterieverordnung zu erfüllen?
take-e-way hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der EU-Batterieverordnung:
- take-e-way berät Sie gerne zur EU-Batterieverordnung am Telefon.
- take-e-way übernimmt für Sie die EPR-Registrierung Ihrer Batterien in den Ländern, in denen Sie verkaufen.
- take-e-way bietet Ihnen in allen EU Ländern den Bevollmächtigen für Batterien.
- take-e-way hilft Ihnen bei allen weiteren Themen wie CE, Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Batteriepass, Rücknahme Beteiligung an Organisationen für Herstellerverantwortung, Sorgfaltspflichten etc. weiter.
- take-e-way ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anforderungen der EU-Batterieverordnung.
Fragen zur EU-Batterieverordnung? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter 040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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