Was bedeutet Zugewinnausgleich?
Der Zugewinnausgleich ist ein gesetzlicher Anspruch, der für alle Ehepaare gilt, die ohne Ehevertrag im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Er sorgt dafür, dass der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs – der „Zugewinn“ – zwischen den Partnern ausgeglichen wird.
„Viele Alleineigentümer sind überrascht, dass sie trotz alleiniger Eintragung im Grundbuch einen Teil der Wertsteigerung abgeben müssen“, erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin und Immobilienexpertin. „Gerade in einer Stadt wie Lüneburg, in der die Immobilienpreise in den letzten Jahren teils deutlich gestiegen sind, kann es hier um erhebliche Summen gehen.“
Wann fließt die Immobilie in den Zugewinnausgleich ein?
Wurde das Haus bereits vor der Ehe gekauft oder geerbt, bleibt es grundsätzlich im Eigentum dieser Person. Relevant wird es jedoch dann, wenn der Wert während der Ehe steigt – sei es durch Modernisierung, Ausbau, Renovierung oder auch nur durch die positive Marktentwicklung.
Auch bei geerbten oder geschenkten Immobilien gilt: Der ursprüngliche Wert zum Zeitpunkt des Erhalts wird nicht angetastet, jede Wertsteigerung während der Ehe hingegen schon.
Wie wird der Zugewinn berechnet?
Für die Berechnung werden zwei Werte gegenübergestellt:
Anfangsvermögen: Wert der Immobilie am Tag der Eheschließung.
Endvermögen: Wert der Immobilie am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags.
Die Differenz dieser beiden Werte ergibt die Wertsteigerung. Diese wird hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht oder wer in die Immobilie investiert hat.
Ein unabhängiges Verkehrswertgutachten ist hier unverzichtbar, um gerichtsfeste und realistische Zahlen vorlegen zu können. Ohne ein solches Gutachten drohen langwierige Auseinandersetzungen und unsichere Schätzungen.
Besonderheiten und praktische Hinweise
Kein Verkauf ohne Zustimmung: Bis der Zugewinnausgleich abgeschlossen ist, kann auch der Alleineigentümer das Haus nicht ohne Einwilligung des anderen verkaufen.
Dokumentation ist entscheidend: Wer Modernisierungen oder Umbauten vorgenommen hat, sollte Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufbewahren.
Marktentwicklung beachten: Selbst ohne bauliche Veränderungen kann eine allgemeine Preissteigerung in Lüneburg zu einem erheblichen Zugewinn führen.
Rechtzeitig Experten einbinden: Fachanwälte für Familienrecht und zertifizierte Gutachter sollten gemeinsam hinzugezogen werden, um eine faire und rechtssichere Lösung zu finden.
„Wer frühzeitig prüft, wie sich der Immobilienwert entwickelt hat, kann in Verhandlungen oder vor Gericht deutlich besser argumentieren“, betont Katharina Heid.
Fazit
In Lüneburg wie anderswo gilt: Alleineigentum bedeutet nicht automatisch, dass eine Immobilie bei der Scheidung außen vor bleibt. Die Wertsteigerung während der Ehe wird ausgeglichen – unabhängig davon, wer im Grundbuch steht. Eine realistische Bewertung durch ein Verkehrswertgutachten und eine sorgfältige Vorbereitung sind entscheidend, um faire Ergebnisse zu erzielen.
Über Heid Immobilienbewertung in Lüneburg
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Lüneburg profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Lueneburg/
Heid Immobilienbewertung Lüneburg
Tel.: +49 800 909 02 82
Heid Immobilienbewertung & Immobiliengutachter sowie Sachverständigen GmbH
Hauptstr. 21
69190 Walldorf
Telefon: 0800 909 02 82
https://www.heid-immobilienbewertung.de/
Marketing
E-Mail: edelmann@heid-immobilienbewertung.de
Marketing
E-Mail: funk@heid-immobilienbewertung.de