Jede Kommune erhält einen festen Sockelbetrag von 54.530 Euro. So ist überall mindestens eine halbe Stelle gesichert. Darüber hinaus richtet sich die Höhe der Zahlungen danach, wie viele Menschen mit Fluchterfahrung seit 2015 in eine Stadt oder Gemeinde gezogen sind und aktuell dort leben. Personen, die in den letzten fünf Jahren zugezogen sind, werden dabei stärker berücksichtigt als länger zurückliegende Zuzüge, um die aktuellen Bedarfe besser abbilden zu können. Zusätzlich stehen bis zu 30.000 Euro jährlich für Fortbildungen, Supervisionen sowie Veranstaltungen zur regionsweiten Vernetzung und zum fachlichen Austausch der Sozialarbeiter*innen.
Die Mittelverteilung für die einzelnen Kommunen reicht von rund 137.000 Euro für Wennigsen bis hin zu etwa 454.000 Euro für Langenhagen. Eine Übersicht der Beträge findet sich in der beigefügten Anlage.
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
http://www.hannover.de
Pressesprecherin für Soziales, Teilhabe, Familie, Jugend, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
Telefon: +49 (511) 616227-20
E-Mail: sonja.wendt@region-hannover.de