„Die Palette der an Haustüren angebotenen Leistungen reicht von kostenlosen Dachüberprüfungen bis zu Reparaturen und Sanierungen", so Kunzendorf. Ziel solcher Haustürangebote könne der Versuch sein, Aufträge zu akquirieren. Das sei nicht verboten. „Leider kann ein solches Gespräch an der Haustüre aber auch ein Ablenkungsmanöver sein, um einer zweiten Person unbemerkt Zutritt zum Haus zu verschaffen, etwa durch das Bitten um ein Glas Wasser oder Ähnliches“, warnt der Landesinnungsmeister.
Sein Hinweis: In jeder Region gibt es ortsansässige Dachdecker-Fachbetriebe, die Dachinspektionen und Reparaturen ausführen und dazu gerne vorab ein entsprechendes Angebot erstellen. Dies sei sicherer, als sich an der Haustüre bei einem unangemeldeten Besuch zur sofortigen Auftragserteilung überrumpeln zu lassen oder Fremden den Zutritt ins Haus zu erleichtern.
Mario Kunzendorf rät: „Im Zweifelsfall beim örtlichen Fachbetrieb Vergleichsangebote einholen oder bei auffallend fehlendem Sachbezug zu Handwerksleistungen die Polizei informieren.“
Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.
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