VPKA äußert sich zum Kabinettsbeschluss zum KHAG

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) sieht im Kabinettsbeschluss zum Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (KHAG) zwar wichtige Fortschritte, warnt aber vor gravierenden Fehlentwicklungen. „Es gibt einige erfreuliche Korrekturen – insbesondere für Fachkliniken. Dennoch bleiben zentrale strukturelle Probleme ungelöst. In Teilen droht sogar ein Rückschritt bei der föderalen Krankenhausplanung“, sagt Dr. Ann-Kristin Stenger, Hauptgeschäftsführerin des VPKA.

Verbesserungen für Fachkliniken
Positiv bewertet der VPKA die im Kabinettsbeschluss geänderte Definition der Fachkliniken. Demnach gelten künftig Häuser als Fachkliniken, die sich auf bestimmte Erkrankungen oder Patientengruppen spezialisiert haben, einen relevanten Anteil der Versorgung leisten und von den Landesbehörden als Fachkliniken ausgewiesen sind. Die bisherige starre Regelung, wonach mindestens 80 Prozent der Fälle in vier Leistungsgruppen abgerechnet werden mussten, wird aufgehoben. „Damit können die Fachkliniken arbeiten“, so Stenger. „Der neue Ansatz gibt die Entscheidungsspielräume an die für die Krankenhausplanung zuständigen Gesundheitsministerien auf Landesebene zurück.“ Auch die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten für Fachkliniken bei der sachlichen Ausstattung wertet der Verband als praxistauglich. Ebenfalls positiv: In teilstationären Einrichtungen muss das Personal künftig nur noch zu den Öffnungszeiten vorgehalten werden, was der Versorgungsrealität entspricht.

Bedingt mehr Entscheidungsfreiraum für die Länder
Der VPKA begrüßt grundsätzlich, dass das KHAG den Ländern größere Flexibilität bei der Zuweisung von Leistungsgruppen einräumt. Die Streichung starrer Erreichbarkeitsklauseln aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bei der Gewährung von Ausnahmen ist aus Sicht des Verbands ebenfalls sinnvoll. Allerdings relativiert sich dieser Zugewinn: „Dass die Länder Ausnahmen künftig nur noch für drei statt sechs Jahre und ausschließlich im Einvernehmen mit den Krankenkassen genehmigen dürfen, ist ein gravierender Eingriff in ihre Planungshoheit“, kritisiert Stenger. „Damit üben künftig die Krankenkassen eventuell entscheidend mit die Krankenhausplanung aus – ein verfassungsrechtlich den Ländern zugeordnetes Politikfeld.“

Fixkostendegressionsabschlag ist Widerspruch in sich
Besonders kritisch sieht der VPKA die Beibehaltung des sogenannten Fixkostendegressionsabschlags (FDA), der voraussichtlich bis 2030 fortbestehen soll. „Der FDA muss früher weg“, fordert Stenger klar. „Er steht im Widerspruch zur Logik der Vorhaltefinanzierung sowie den Zielen der Krankenhausreform.“ Die Hauptgeschäftsführerin erläutert: „Die Vorhaltefinanzierung soll Strukturen unabhängig von der Auslastung absichern. Gleichzeitig führen zukünftige Mindestvorhaltezahlen und gewollte Konzentrationsprozesse bei den Kliniken evtl. zu relevanten Fallzahlmehrungen. Kommt es konkret zu letzteren, werden die Kliniken über den FDA bestraft. Das ergibt keinen Sinn. Dieses System setzt Kliniken unter Druck, führt zu Schließungen oder Fachgebietsaufgaben und verhindert eventuell einen Konzentrationsprozess, den die Reform doch eigentlich unterstützt. Die Leidtragenden sind letztendlich die Patientinnen und Patienten, die wohnortnahe Versorgung verlieren.“

Fazit: Ein Schritt vor, zwei zurück
Der VPKA erkennt an, dass die Länder durch das KHAG an einigen Stellen mehr Flexibilität erhalten und der Bund zusätzliche Finanzmittel in Höhe von vier Milliarden Euro bereitstellt. Stenger: „Nach aktuellen und überraschenden Vorschlägen des BMG zur Entlastung der GKV vom Wochenende wird dieses Geld durch die Festschreibung des Orientierungswerts als Veränderungswert 2026 auf 2,98 % sofort wieder einkassiert. Durch die Basiswirksamkeit dieser Maßnahme wird sich die Unterfinanzierung der Betriebskosten in den Krankenhäusern in den kommenden Jahren sogar massiv verstärken. Dies ist vollkommen inakzeptabel! Nachbesserungen sind hier zwingend erforderlich.“

Über den Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V.

Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e. V. (VPKA) setzt sich als dynamischer und praxisnaher Verband seit mehr als 75 Jahren bayernweit für die inhaltlichen Belange der privaten Akut- und Rehakliniken ein. Er vertritt als größter Landesverband rund 170 Einrichtungen mit knapp 25.000 Betten. Sein Ziel ist eine qualitativ hochwertige, innovative und wirtschaftliche Patientenversorgung in Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken. Neben der Beratung seiner Mitglieder vertritt er die Belange der Privatkrankenanstalten in gesellschaftlichen, sozialpolitischen und tariflichen Angelegenheiten.

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