Offensichtlich haben sich die Kraniche an Sammelplätzen, an denen sich tausende Tiere zum Zug in den Süden formieren, gegenseitig infiziert und tragen nun das Virus auf ihrem Zug mit sich. Viele Kraniche erkranken auf ihrer Reise offensichtlich so stark, dass sie an Rastplätzen verenden oder sogar während des Fluges so entkräftet sind, dass sie vom Himmel fallen.
Die aktuellen Fundorte toter Tiere und die Erfahrungen aus anderen Kreisen und Bundesländern zeigen, dass sich Totfunde nicht auf begrenzte Gebiete beschränken, sondern überall auftreten können. An den Kadavern können sich andere Vögel infizieren, hinzu kommt, dass Beutegreifer wie Füchse die Kadaver und Teile davon weit verschleppen können.
Werden Hausgeflügelhaltungen infiziert, ist die Tötung des Geflügelbestandes erforderlich. Um dies zu verhindern, wird die sofortige Aufstallung von Geflügel im gesamten Kreisgebiet angeordnet. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Vogelsbergkreis erlassen. Diese ist auf der Internetseite der Kreisverwaltung www.vogelsbergkreis.de unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachungen“ im Volltext abruf- und einsehbar. Wichtig zudem ist die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen, um die Geflügelbestände und auch die eigene Gesundheit zu schützen.
Die Infektion mit dem Influenzavirus führt bei Vögeln zu tödlichen Erkrankungen. Laut Robert Koch-Institut wird das Risiko einer Übertragung auf den Menschen durch die aktuelle in Deutschland vorhandene Virusvariante als gering eingeschätzt. Übliche Hygienemaßnahmen sollten bei Kontakt mit verdächtigen Vögeln jedoch immer ergriffen werden.
Gerade Hühnervögel sind besonders empfindlich und sterben in vielen Fällen schnell. Da Wasservögel weniger empfindlich sind, können diese das Virus weit verbreiten, ohne selbst zu erkranken. Kühlere Temperaturen, Feuchtigkeit und eine schwächere UV-Strahlung begünstigen ein Überdauern der Influenza-Viren in der Umwelt.
Zu beachten sind auch indirekte Eintragungswege wie kontaminiertes Futter, Oberflächenwasser aus Bächen oder Teichen als Tränke oder Bad, verunreinigte Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren und Fahrzeuge.
Das Veterinäramt des Vogelsbergkreises empfiehlt deshalb allen Geflügelhaltern dringend, folgende Maßnahmen zum Schutz der eigenen Geflügelbestände zu ergreifen:
- Aufstallung des Geflügels oder Unterbringung in Volieren mit geschlossenem, festem Dach und vogeldichten Netzen/Gittern an den Seiten
- Reinigung und Desinfektion der Schuhe vor Betreten und nach Verlassen des Geflügelbereichs oder die Verwendung von Einmal-Schuhüberziehern bzw. Schuhwechsel am Stalleingang
- Lagerung von Futter und Einstreu unzugänglich für Wildvögel
- Fütterung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
- Für die Tränke nur Wasser verwenden, zu dem Wildvögel keinen Zugang haben
Bei Auftreten mehrerer Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel und beim Auffinden von Totfunden von Wildgeflügel ist unverzüglich das Veterinäramt des Vogelsbergkreises unter der Telefonnummer: 06641/977-6800 zu informieren.
Die verendeten Tierkörper werden zur Untersuchung auf Geflügelpest in das Hessische Landeslabor in Gießen verbracht.
Kreisausschuss des Vogelsbergkreises
Goldhelg 20
36341 Vogelsbergkreis
Telefon: +49 (6641) 977-0
https://www.vogelsbergkreis.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (6641) 977-333
E-Mail: sabine.galle-schaefer@vogelsbergkreis.de
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