Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil bewertet die Entscheidung über die Beschleunigung der Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro als positives Signal. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner: „Wir machen bereits seit längerem darauf aufmerksam, dass die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg durch Billigimporte, stark gefährdet ist. Teilweise auf mehrere Sendungen aufgeteilte Produktsendungen asiatischer Online-Plattformen haben in den letzten Jahren rasant zugenommen. Dabei wird nicht nur kein Zoll bezahlt, sondern ebenfalls die strengen EU-Standards bei Aspekten wie Qualität, Produktsicherheit oder Chemikalieneinsatz unterlaufen. Zuletzt zeigten Kontrollen in Frankreich erhebliche Mängel der importierten Produkte zu Billigpreisen. Der ursprünglich vorgesehene Zeitrahmen, die Zollfreigrenze erst 2028 im Zuge der Änderung des Unionzollkodexes abzuschaffen, war der Dringlichkeit nicht angemessen. Eine möglichst schnelle Abschaffung der Zollfreigrenze durch eine Übergangslösung im nächsten Jahr ist der erste richtige Schritt.“
Nach Wegfall der Zollfreigrenze muss Einführung „Handling Fee“ folgen
Vor diesem Hintergrund hat sich Südwesttextil zuletzt nicht nur für eine Beschleunigung in der Zollpolitik eingesetzt, sondern im Rahmen einer Initiative des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-Württemberg in Brüssel weitergehende Maßnahmen gefordert. Eine „Handling Fee“ in Höhe von mindestens 30 Euro pro Paket würde die Bestellung der sehr günstigen Waren deutlich weniger attraktiv machen. Besonders im Bereich der „Ultra Fast Fashion“ ein wichtiges Signal, wenn gleichzeitig in der EU nachhaltige Produktion und immer höhere Sorgfaltspflichten gefordert werden.
Regulatorische Lücken bei der Haftbarkeit von Online-Plattformen schließen
Damit Online-Anbieter außerhalb der EU bei Verstößen haftbar gemacht werden können, fordert Südwesttextil weitere europäische Maßnahmen. Die Pflichten der Plattformen müssen auf die volle Haftung für Konformität ausgeweitet werden. Notwendig wird hier die Verifizierung eines Sitzes in der EU, die Hinterlegung einer entsprechenden Kaution oder der Nachweis einer Versicherung in der EU. Ansonsten droht, dass Bevollmächtigte für entsprechende Verstöße gegen EU-Regularien nicht haftbar gemacht werden können. Sollten diese Maßnahmen nicht greifen, muss konsequent als „Ultima Ratio“ von der Möglichkeit zur Abschaltung der Plattformen Gebrauch gemacht werden.
Das Positionspapier von Südwesttextil finden Sie hier.
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