So erhalten Sie den optimalen Versicherungsschutz

 

Alle Versicherungspolicen bei einem Anbieter abschließen – ist das sinnvoll?

Viele gehen davon aus, dass es besonders sinnvoll ist, alle Policen bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen. Das ist ja auch sehr bequem: Man kennt seinen Versicherungsvertreter seit Jahren und bewahrt den Überblick. Doch das kann sich rächen. Kein Unternehmen ist in allen Sparten führend – weder was gute Versicherungsbedingungen noch was die Höhe der Beiträge angeht. Kompliziert kann es vor allem dann werden, wenn es Probleme mit einer Police gibt und Sie gegen das Unternehmen vorgehen möchte, etwa weil es die Leistung verweigert. Damit handelt man sich keine guten Karten ein, was sich auf den übrigen Versicherungsschutz auswirken kann.

Versicherungen abschließen: Hier finden Sie Beratung

Bevor Sie eine neue Police abschließen, sollten Sie eine individuelle Bedarfsanalyse machen. Das kann aber kaum jemand alleine. Viele können Risiken und die Wahrscheinlichkeit, mit der sie eintreten können, nicht wirklich korrekt einschätzen. Eine kompetente Beratung ist wichtig. Das gilt vor allem für so komplexe Policen wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht etwa durch einen Versicherungsmakler oder -vermittler. Solche Leute vertreten immer einen oder mehrere Versicherungsunternehmen und wollen vor allem deren Produkte verkaufen. Denn dafür erhalten sie Provisionen. Eine unabhängige Beratung gibt es hier nicht.

Versicherungsberater hingegen beraten objektiv. Sie vertreten weder bestimmte Unternehmen noch konkrete Produkte. Auch Verbraucherzentralen und der Bund der Versicherten beraten objektiv und unabhängig.

So wechseln Sie den Versicherer

Versicherungsnehmer können eine Versicherung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Läuft die Police zum Beispiel am 30. März aus, muss bis spätestens 31. Dezember die Kündigung beim Versicherer vorliegen.

Sonderfall Kfz-Versicherung

Anderes gilt bei der Kfz-Versicherung. Hier gibt es nur eine einmonatige Kündigungsfrist. Ein Großteil der Kfz-Verträge endet am 31. Dezember. Es genügt also, wenn Sie bis 30. November kündigen und einen neuen Vertrag ab 1. Januar abschließen. Nur einige große Versicherer bieten individuelle Vertragslaufzeiten an. Da kann es passieren, dass der Vertrag mitten im Jahr ausläuft.

Die Kündigung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Achtung: Um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine laufende Police erst dann zu kündigen, wenn bei einem anderen Unternehmen ein konkretes Angebot vorliegt. Eine Police kann übrigens auch im Laufe des Jahrs gekündigt werden, beispielsweise nach einer Prämienerhöhung oder nach einem Schadensfall.

Verwendete Quellen:

Verbraucherzentrale:

Bund der Versicherten:

https://www.bundderversicherten.de/de/gut-beraten/versicherungsrechner/bedarfscheck

Experteninterview: Philipp Opfermann, Versicherungsexperte, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

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