Mit dem Abgleiten ist das Problem gemeint, das der Laserstrahl während der Messung auf schräge Flächen trifft und abgleiten kann, etwa bei einem Schwenk über die Karosserie. Der Laserstrahl reflektiert dann zu früh oder zu spät, sodass sich die Weg-Zeit-Berechnung verfälschen kann. Laut Gericht hat ein Sachverständiger mit dem LTI 20/20 versuchsweise fest installierte und daher bewegungslose schräge Flächen anvisiert und Geschwindigkeiten bis 5 km/h angezeigt bekommen. Wegen des Abgleiteffekts hatte unter anderem Nordrhein-Westfalen die Verwendung der 115 landeseigenen LTI 20/20 im Juli vergangenen Jahres gestoppt.
Seit Oktober 2024 wird das Gerät aber nur noch auf Stativen und mit Vergrößerungsoptik genutzt, um den Messpunkt besser fixieren zu können. Das genügt nicht nur der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Auch das Innenministerium Baden-Württembergs hält das Gerät für zuverlässig. Nach obergerichtlichen Entscheidungen handele es sich „bei dem Einsatz von Laserhandmessgeräten um ein standardisiertes Messverfahren“, so eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber auto motor und sport. Auch ein Sprecher der Polizei in NRW erklärt, das Singener Urteil habe „derzeit keine Relevanz“.
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