Nachschusspflicht: Der Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) hatte bereits vor mehreren Jahren die sogenannte Nachschusspflicht aus den Mustersatzungen für die VR-Banken gestrichen. Nach unserer letztjährigen Auswertung stand sie aber noch immer in der Satzung von knapp jeder zehnten Volks- und Raiffeisenbank. Mit der Nachschusspflicht ist im Insolvenzfall ein begrenztes finanzielles Risiko verbunden. Je Geschäftsanteil können Eigentümer dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Geldbetrag nachzuzahlen. Bislang handelt es sich aber ohnehin um ein eher theoretisches Risiko, da es noch keinen solchen Insolvenzfall gab.
Kontinuität: Für die jährliche Dividende gibt es keine Garantie. Sie wird auf der Generalversammlung beschossen und orientiert sich an der wirtschaftlichen Lage des Instituts. Um grob einschätzen zu können, wie zuverlässig die jeweilige Volksbank oder Raiffeisenbank ausschüttet, kann sich ein Blick auf die vergangenen Dividenden lohnen.
Kündigungsfrist: Genossenschaftsanteile lassen sich nicht so leicht handeln wie Aktien oder Fonds. Möchten Sie sich bei einer Volksbank Ihre Geschäftsanteile auszahlen lassen, müssen Sie in der Regel eine Kündigungsfrist von wenigen Monaten, oft sechs bis zwölf, beachten. Bei einzelnen Instituten kann die Frist aber auch 24 Monate oder länger betragen. Wer rechtzeitig zum Jahresende kündigt, erhält meist im nächsten Frühjahr, wenn das letzte Geschäftsjahr abgeschlossen ist und die Ergebnisse feststehen, sein Geld plus Dividende ausgezahlt.
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