Entsorgung an Sammelstellen
Der bequemste Weg ist die kommunale Abholung. Fast alle Städte und Gemeinden bieten feste Sammeltermine an, die im Abfallkalender oder online veröffentlicht werden. Der Baum wird gebührenfrei mitgenommen, wenn er vollständig abgeschmückt ist und eine Länge von meist maximal 2,50 Metern nicht überschreitet. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Lametta, Kunstschnee, Draht, Haken oder Lichterketten restlos entfernt werden müssen. Schon kleine Fremdstoffe können die Weiterverarbeitung in Kompostieranlagen erheblich stören. Je nach Wohnort gibt es Unterschiede: Während in Städten meist feste Abholstellen eingerichtet sind, wird der Baum in ländlichen Regionen häufig direkt vor dem Grundstück eingesammelt.
Der nachhaltige Weihnachtsbaum
Noch besser als bequem ist nachhaltig. Wer Platz und einen grünen Daumen hat, kann sich für einen Weihnachtsbaum mit Wurzelballen entscheiden. Dieser lässt sich nach den Feiertagen auspflanzen und mit etwas Glück im nächsten Jahr erneut schmücken. Doch auch gefällte Bäume müssen nicht sofort zum Abfall werden. Die ARAG Experten raten, Zweige als Frostschutz für Beete oder Kübelpflanzen zu nutzen. Der Stamm kann zu Brennholz verarbeitet werden, sollte allerdings mehrere Jahre trocknen, bevor er im Kamin landet.
Weihnachtsbaum als Snack
Eine originelle und tierfreundliche Alternative ist die Weitergabe an Zoos oder Tierparks. Ungespritzte Weihnachtsbäume sind dort sehr gefragt: Elefanten, Kamele, Giraffen oder Ziegen knabbern gerne an den aromatischen Nadeln, während Affen die Tannen als Spiel- und Kletterobjekte nutzen. Die ARAG Experten raten allerdings, vorab nachzufragen, denn viele Tiergärten sind nach den Feiertagen bereits gut versorgt.
Entsorgung im Wald?
Leider keine gute Idee: den Weihnachtsbaum einfach in der Natur zu entsorgen. Weder im Wald noch auf Wiesen, Feldern oder am Wegesrand haben ausgediente Tannen etwas verloren. Sie zersetzen sich nur sehr langsam und wirken in dieser Zeit wie Müll, der das ökologische Gleichgewicht stört. Wer dabei erwischt wird, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen. Je nach Kommune können laut ARAG Experten mehrere hundert Euro fällig werden. Auch das Verbrennen des Baumes im eigenen Garten ist verboten. Erlaubt sind lediglich offiziell organisierte Weihnachtsbaumfeuer, etwa durch die Feuerwehr oder Vereine.
Abholtermin verpasst?
Und was tun, wenn der Abholtermin verpasst wurde? Oder weil der Baum traditionsbewusst erst nach Maria Lichtmess am 2. Februar rausfliegt? Dann bleibt der Weg zum Recycling- oder Wertstoffhof. Dort werden Weihnachtsbäume in der Regel kostenlos angenommen. In manchen Gemeinden dürfen laut ARAG Experten zerkleinerte Bäume auch über die Biotonne entsorgt werden, sofern sie vollständig frei von Fremdmaterialien sind. Selbst der Restmüll ist theoretisch erlaubt, aber wenig empfehlenswert, da hier nach Volumen bezahlt wird und alle anderen Entsorgungswege meist kostenfrei sind.
Besitzer künstlicher Weihnachtsbäume sollten wissen: Plastikbäume gehören nach jahrelanger Nutzung nicht in den Gelben Sack, sondern in den Restmüll oder auf den Wertstoffhof. Ökologisch sinnvoller sind sie nur, wenn sie über viele Jahre hinweg genutzt werden.
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