Was so eindeutig klingt, ist es aber nicht. Das Umweltministerium konnte auf Anfrage nicht angeben, welche Bemessungsgrundlage für den CO2-Ausstoß gilt. Gilt der kombinierte WLTP-Wert, in dem auch längere Benziner-Fahrten etwa auf der Autobahn einbezogen werden und deshalb 60 Gramm praktisch unmöglich zu erreichen sind? Oder gilt die CO₂-Emission im Stadtverkehr (WLTP City), die bei Plug-in-Hybriden meist deutlich niedriger ausfällt als der kombinierte Wert, da im Stadtverkehr mit einem deutlich höheren Elektroanteil gefahren wird?
„Letzte Details des Programms werden nun im Zuge der Ausarbeitung der Förderrichtlinie festgelegt“, teilte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage von auto motor und sport mit. „Dazu zählt auch, welche Bemessungsgrenze für die elektrische Reichweite bei Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen gelten wird.“ Die Ergebnisse dieser Ausarbeitung will das Ministerium bis Ende Februar 2026 vorlegen. Bis dahin sollten Autofahrer entweder warten oder nur Neuwagen bestellen, die die eindeutige Mindestanforderung von 80 Kilometern elektrische Reichweite übertreffen. Als Basis für die Reichweite gelten die Herstellerangaben.
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