OASIS ist ein Sperrsystem für Spieler. Gesperrte Spieler dürfen nicht an öffentlichen Glücksspielen teilnehmen. Die Veranstalter und Vermittler der Glücksspiele müssen diese Sperre laut Glücksspielstaatsvertag beachten und den Ausschluss gesperrter Spieler gewährleisten. „Unsere Mandantin hatte sich schon 2014 bei OASIS registrieren lassen, weil sie ein Problem mit Spielsucht hatte. Dennoch konnte sie bei Tipico problemlos an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilnehmen. Damit hat Tipico klar gegen die Sperrnormen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Sittner, CLLB Rechtsanwälte.
Konkret hatte die Mandantin zwischen August 2017 und Dezember 2018 sowie zwischen Dezember 2021 und Januar 2024 über die Plattform von Tipico an Online-Glücksspielen und Sportwetten im Internet teilgenommen. Unterm Strich verspielte sie dabei ca. 36.300 Euro. Dass sie im OASIS-Sperrsystem registriert war, war für ihre Teilnahme an den Glücksspielen kein Hindernis. „Wir haben die Rückzahlung der Verluste verlangt, weil Tipico zumindest im ersten Zeitraum nicht über die erforderliche Erlaubnis für das Angebot in Deutschland verfügte und im zweiten Zeitraum die Sperre unserer Mandantin nicht beachtet hat“, so Rechtsanwalt Sittner.
Die Klage hatte am Landgericht Arnsberg Erfolg. Das Gericht machte deutlich, dass die beklagte Tipico Co Limited in dem streitgegenständlichen ersten Zeitraum von August 2017 bis Dezember 2018 nicht die in Deutschland erforderliche Lizenz für das Veranstalten von Online-Sportwetten hatte. Da sie somit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig, so dass die Klägerin Anspruch auf die Rückzahlung ihrer in diesem Zeitraum angefallenen Verluste in Höhe von knapp 12.700 Euro habe.
Im zweiten streitgegenständlichen Zeitraum vom 31. Dezember 2021 bis 14. Januar 2024 verfügten die beklagen Gesellschaften Tipico Co Limited und Tipico Games Ltd. zwar über eine Konzession für ihr Angebot von Online-Sportwetten bzw. Online-Casinospielen (Lizenz ab 06.10.2022) in Deutschland. Allerdings ist die Vergabe einer Lizenz an verschiedene Vorgaben geknüpft. So muss u.a. ein monatliches Einzahlungslimit in Höhe von 1.000 Euro eingehalten werden und im OASIS-Sperrsystem registrierte Spieler müssen von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Gegen Letzteres hat Tipico verstoßen. Daher seien auch die in diesem Zeitraum geschlossenen Verträge nichtig und die Klägerin habe auch Anspruch auf die Rückzahlung der Verluste in diesem Zeitraum – rund 23.600 Euro, so das LG Arnsberg.
Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die entsprechende Norm aus dem Glücksspielstaatsvertrag spielsüchtige Personen vor ruinösem Verhalten schützen soll. Dieses Schutzgesetz hätten die Beklagten verletzt, da sie die Sperre der Klägerin nicht beachtet haben. Die Klägerin habe sich hingegen nicht mitschuldig gemacht, da sie darauf vertrauen durfte, dass die Beklagten ihren Verpflichtungen nachkommen werden und sie von der Teilnahme am Glücksspiel ausschließen.
„Das Urteil zeigt, dass nach wie vor gute Chancen bestehen, Verluste aus Online-Glücksspielen inkl. Sportwetten zurückzufordern. Auch eine erteilte Lizenz ist kein Freifahrtschein für die Anbieter. Sie müssen sich weiterhin an verschiedene Normen halten“, so Rechtsanwalt Sittner.
Mehr Informationen zu Rückzahlungsansprüchen der Spieler unter https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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