Auch 2023 bieten sich wieder Chancen zur Lohnoptimierung: Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern bestimmte Vergütungsbestandteile steuerfrei oder pauschal besteuert zukommen lassen. „Für Unternehmen sind das zwar erst einmal Mehrausgaben“, sagt Steuerberater Andreas Islinger. „Aber Benefits motivieren und binden ans Unternehmen. Auch im Bewerbungsverfahren lässt sich mit Benefits punkten.“
Welche Benefits 2023 neu sind
- Das geplante 49-Euro-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr ist als Jobticket begünstigt.
- Die Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro lässt sich steuer- und beitragsfrei an Mitarbeiter auszahlen. Sie gilt noch bis Ende 2024.
- Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in Notfällen wie Krankheit oder Unfall Beihilfen steuerfrei bis 600 Euro im Jahr zahlen. Die Beihilfe gilt auch für Arbeitnehmer, die vom Ukrainekrieg betroffen sind. Arbeitgeber, die aus der Ukraine Geflüchtete beschäftigen, können diese unterstützen.
Beispielrechnung: ÖPNV spart Personalkosten
Eine Arbeitnehmerin fährt an fünf Tagen pro Woche zur Arbeit. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 20 Kilometer. Der Arbeitgeber gewährt den Fahrtkostenzuschuss oder das ÖPNV-Ticket zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn.
Ergebnis des Vergleichs: Mit dem 49-Euro-Ticket haben Arbeitgeber im Vergleich zum Fahrtkostenzuschuss deutlich weniger Personalkosten. Zusätzlich kann er so vielleicht den ein oder anderen Arbeitnehmer zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel bewegen. Für Arbeitgeber in Ballungszentren und Großstädten bietet sich das Jobticket als Gehaltsbestandteil besonders an. „Ein weiterer Benefit: Das 49 Euro-Ticket bleibt auch dann steuerfrei, wenn Arbeitnehmer es privat nutzen“, ergänzt Islinger.
Wichtig: Mehr Details zu den Neuerungen und einen Überblick über steuerbegünstigte Extras für das Jahr 2023 bietet Ihnen unsere aktualisierte Broschüre „Steuerfreie Arbeitgeberleistungen – Benefits 2023„.
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