Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland führt die 2022 erfolgreich wieder eingeführte Förderung des Absolvierens von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) für nautisches und technisches Seepersonal auch 2023 fort.
Fortbildungsmaßnahmen – Einreichung für Unternehmen ab sofort auch digital möglich
Anträge für die finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) des Jahres 2023 können ab sofort gestellt werden. Das neue Antragsformular sowie die Bedingungen sind bereits auf der Website der Stiftung hinterlegt. Für Unternehmen besteht erstmals die Möglichkeit die Anträge auch als digitale Datei auf dem Serviceportal einzureichen (nach vorheriger erfolgreicher Registrierung, siehe unten). Von Fortzubildenden selbst gestellte Anträge sind weiterhin im Original bei der Stiftung einzureichen.
Die Frist zur Einreichung der Anträge auf finanzielle Unterstützung von Fortbildungsmaßnahmen (Lehrgängen) 2023 läuft bis zum 29. Februar 2024, 18:00 Uhr.
Unterstützung der Berufsausbildung – digitale Antragstellung ebenfalls möglich
Die Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland freut sich darüber hinaus, dass Unternehmen ab sofort auch Anträge auf finanzielle Unterstützung der Berufsausbildung digital bei der Stiftung einreichen können. Diese Vereinfachung im Antragsverfahren trägt der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitswelt Rechnung.
Zur Nutzung ist die einmalige Registrierung für das „Serviceportal der Stiftung Schifffahrtsstandort Deutschland“ notwendig. Über den Zugang zu einem persönlich eingerichteten Datenraum je Antragsteller erfolgt dann das Einreichen der Anträge als Datei auf dem Serviceportal – sowie nach Prüfung des Antrags auch die Bereitstellung der Informationsschreiben der Stiftung.
Für weitere Informationen sowie die Einrichtung eines Zugangs zum Serviceportal wenden Sie sich gern per E-Mail an das Sekretariat der Stiftung (info@stiftung-schifffahrtsstandort.de). Die bislang angebotene Antragstellung per Original ist weiterhin möglich.
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