Für Glücksspiele im Internet galt in Deutschland bis Ende Juni 2021 ein weitreichendes Verbot. Viele Anbieter von Online-Glücksspielen haben sich von diesem Verbot jedoch nicht abschrecken lassen und haben ihre Online-Casinos über deutschsprachige Webseiten auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland leicht zugänglich gemacht. „Mit ihrem Angebot haben sie damit gegen das im Glücksspielstaatsvertrag festgelegte Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen. Sie haben daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld der Spieler und müssen die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
So war es auch in dem Fall vor dem LG Amberg. Die Mandantin von CLLB Rechtsanwälte hatte zwischen Juni 2016 und Februar 2017 über die deutschsprachige Internetdomain der Beklagten von seiner Wohnung in Deutschland aus an Online-Glücksspielen teilgenommen. Im Laufe der Zeit summierten sich seine Verluste auf 148.565,31 Euro. Das Geld forderte sie von der Anbieterin der Glücksspiele zurück.
Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag diene der Bekämpfung von Spielsucht und dem Jugendschutz. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die geschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als wirksam angesehen werden würden, so das Gericht.
Die Klage hatte Erfolg. Das Angebot von Online-Glücksspielen war in diesem Zeitraum nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Die Spieleinsätze seien daher ohne rechtliche Grundlage erfolgt und der Kläger habe Anspruch auf die Erstattung seiner Verluste, stellte das LG Amberg fest.
Das Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurde zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. „Die Lockerungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Spieler haben daher nach wie vor gute Möglichkeiten, ihre Verluste zurückzuverlangen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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