Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine wichtige Einkommensersatzfunktion. Verbraucherfreundliche Tarife zahlen die vereinbarte Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mehr als der Hälfte über einen Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten nicht ausgeübt werden kann. Manche Anbieter leisten darüber hinaus bereits bei Arbeitsunfähigkeit rückwirkend die volle Rente. Voraussetzung ist meist, dass die Arbeitsunfähigkeit (AU) seit sechs Monaten besteht und dies mittels AU-Bescheinigung nachgewiesen wird. Vereinzelt wird die Rente auch gewährt, wenn die Arbeitsunfähigkeit seit drei Monaten ununterbrochen besteht und vom Arzt bescheinigt wird, dass sie voraussichtlich noch drei weitere Monate anhalten wird. „Dies bringt eine deutliche Erleichterung und erhöht den finanziellen Spielraum, bis geklärt ist, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt“, erklärt die uniVersa Versicherung. Einige Anbieter zahlen die vereinbarte Rente zudem bereits beim Vorliegen einer schweren Erkrankung, etwa Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. „Auch das ist eine wertvolle Hilfe in schwierigen Zeiten“, ergänzt die uniVersa und empfiehlt, die Leistungen vor dem Vertragsabschluss im Detail zu vergleichen. Dies ist auch für Teilzeitbeschäftigte wichtig, für die erleichterte Regelungen beim Nachweis einer Berufsunfähigkeit gelten sollten.
Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.
uniVersa Versicherungen
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 (911) 5307-0
http://www.universa.de
Pressesprecher
Telefon: +49 (911) 5307-1698
Fax: +49 (911) 5307-1676
E-Mail: presse@universa.de