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An den Falschen gezahlt…

23. Juli 2025 Firma ARAG SE Verbraucher & Recht
Ein Kunde überwies 11.000 Euro vermeintlich an seinen Handwerker. Doch er war an einen Betrüger geraten, der den E-Mail-Account gehackt und Nachrichten gefälscht hatte. Den Werklohn muss er zum großen Teil trotzdem zahlen, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Koblenz (Az.: 8 O 271/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des LG Koblenz .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
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