Unklar sei auch der Begriff „Rennen“. Lenhart: „Fährt jemand schon ein ‚Rennen‘, wenn er bei Grün etwas schneller anzieht, um vor dem anderen Auto an der nächsten Ampel zu sein?“ Er habe „Verfahren gesehen, in denen die Staatsanwaltschaft aus einer einmaligen Beschleunigung schon einen Rennvorwurf gebastelt hat“. Das öffne „Tür und Tor für Ausuferungen“. Strafrecht aber müsse „klar und vorhersehbar sein“.
Laut Bundesverkehrsministerium darf gemäß StVO auch ohne Tempolimit „nur so schnell gefahren werden, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird“. Mangels Unfallschwerpunkt wäre es nicht sachgerecht, „die Gesamtheit der Nutzer der A 57“ wegen des Verhaltens „einzelner potenzieller Straftäter“ durch ein Tempolimit zu beschränken, so das Ministerium.
Redakteur: Claudius Maintz
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