Einseitige Preiserhöhung bei Amazon Prime unwirksam

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Amazons AGB-Klausel zur einseitigen Preiserhöhung bei Prime unwirksam ist. Damit war auch die im September 2022 erfolgte Beitragserhöhung von rund 30 Prozent auf bis zu 89,90 Euro pro Jahr unzulässig. Die Richter beanstandeten, dass die Klausel zu unklar formuliert sei und Kunden nicht nachvollziehen könnten, wann und warum Preise steigen. Ein solches einseitiges Leistungsbestimmungsrecht benachteilige Verbraucher unangemessen. Verbraucher, die vor dem 5. Februar 2022 bereits ein Abo bei Amazon Prime hatten, können zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern, indem sie sich zur Sammelklage beim Bundesamt für Justiz anmelden (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: I-20 U 19/25, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig).
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