Ein Arzt muss nur über die Kostenübernahme einer Operation aufklären, wenn dem Behandler bekannt ist oder zumindest gewichtige Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht vollständig übernehmen wird. Dies entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Landgericht Frankenthal, welches ferner ausführte, dass bei Privatpatienten zudem der Grundsatz gelte, dass diese sich vorrangig selbst über den Umfang des Versicherungsschutzes und nach der Kostenübernahme erkundigen müssen (Az.: 2 S 75/25).
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