Freibeträge alle zehn Jahre ausschöpfen
Der größte Vorteil einer Schenkung liegt im Steuerrecht. Während Freibeträge bei einer Erbschaft nur einmal greifen, können sie bei Schenkungen alle zehn Jahre neu genutzt werden. Kinder erhalten 400.000 Euro steuerfrei, Ehepartner sogar 500.000 Euro. Gerade bei Immobilien in gefragten Mainzer Lagen wie der Altstadt, Gonsenheim oder am Rheinufer summiert sich der Verkehrswert schnell – eine gestaffelte Übertragung über mehrere Jahrzehnte kann erhebliche Steuerersparnisse bringen.
Hinzu kommt: Bei einer Schenkung fällt keine Grunderwerbsteuer an. Der Beschenkte spart in Rheinland-Pfalz somit 5 Prozent des Kaufpreises, die sonst beim regulären Immobilienerwerb anfallen würden.
Wohnrecht und Nießbrauch sichern die Altersvorsorge
Viele Eigentümer zögern, weil sie fürchten, nach der Schenkung ohne Dach über dem Kopf dazustehen. Doch das Gesetz bietet klare Absicherungen. Ein lebenslanges Wohnrecht garantiert, dass der Schenker die Immobilie weiterhin bewohnen kann. Der Nießbrauch geht noch weiter: Er erlaubt auch die Vermietung und den Bezug der Mieteinnahmen.
„Wer die Immobilienweitergabe frühzeitig regelt, schafft nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch Frieden in der Familie", erklärt Katharina Heid, Geschäftsführerin der Heid Immobilienbewertung. „Wichtig ist, dass Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch eingetragen werden – nur dann sind sie rechtlich abgesichert."
Ein weiterer Vorteil: Der Wert des Nießbrauchs wird vom Immobilienwert abgezogen, was die steuerliche Bemessungsgrundlage senkt. Je älter der Schenker, desto geringer der anzurechnende Wert des Nießbrauchs – und desto niedriger die mögliche Schenkungsteuer.
Streit vermeiden durch klare Regelungen
Erbengemeinschaften enden nicht selten vor Gericht. Geschwister, die sich einig glaubten, streiten um Nutzung, Verkauf oder Ausgleichszahlungen. Eine Schenkung zu Lebzeiten verhindert diese Konstellation. Der Eigentümer entscheidet selbst, wer die Immobilie erhält – und kann dabei auch Personen bedenken, die im Erbfall leer ausgehen würden.
Allerdings bestehen für nahe Angehörige Pflichtteilsergänzungsansprüche. Diese unterliegen dem sogenannten Abschmelzungsmodell: Im ersten Jahr nach der Schenkung wird der volle Wert angerechnet, danach reduziert sich der anrechenbare Betrag jährlich um zehn Prozent. Nach zehn Jahren erlischt der Anspruch vollständig.
Warum eine professionelle Bewertung entscheidend ist
Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert anhand standardisierter Verfahren. Diese berücksichtigen weder Baumängel noch Modernisierungsstau oder ungünstige Grundrisse. Das Ergebnis liegt daher oft über dem tatsächlichen Marktwert – und damit auch die Steuerlast.
Ein Verkehrswertgutachten durch einen zertifizierten Sachverständigen schafft Abhilfe. Es dokumentiert den realen Zustand der Immobilie und wird vom Finanzamt als Nachweis anerkannt. Bei einer Immobilie in Mainz mit Sanierungsbedarf kann der Unterschied zwischen Finanzamtswert und tatsächlichem Marktwert schnell fünfstellige Beträge ausmachen – Beträge, die bei der Schenkungsteuer direkt ins Gewicht fallen.
Fazit
Die Schenkung einer Immobilie ist kein spontanes Geschenk, sondern ein strategischer Schritt in der Vermögensnachfolge. Wer in Mainz Eigentum besitzt und dieses zu Lebzeiten übertragen möchte, sollte Freibeträge, Absicherungen und den realen Immobilienwert genau prüfen. Ein notarieller Vertrag ist Pflicht, ein professionelles Gutachten oft der Schlüssel zur Steuerersparnis.
Die Heid Immobilienbewertung zählt zu den führenden Sachverständigenbüros für Immobilienbewertung in Deutschland. Mit über 180 zertifizierten, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachtern erstellt das Unternehmen jährlich rund 6.000 fundierte Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber. Das Leistungsspektrum reicht von gerichtsfesten Verkehrswertgutachten über Bauschadensanalysen bis hin zu energetischen Bewertungen. Die Sachverständigen sind u. a. von DEKRA, HypZert, TÜV und DIA zertifiziert. Gegründet 2005 von André Heid, ist das inhabergeführte Unternehmen heute bundesweit tätig – auch in Mainz profitieren Kundinnen und Kunden von der langjährigen Erfahrung und fachlichen Kompetenz der Heid Immobilienbewertung.
Weitere Informationen unter: https://www.heid-immobilienbewertung.de/Mainz/
Heid Immobilien GmbH
Hauptstr. 21
69190 Walldorf
Telefon: 0800 909 02 82
https://www.heid-immobilienbewertung.de/
Marketing
E-Mail: fauchon@heid-immobilienbewertung.de
Marketing
E-Mail: funk@heid-immobilienbewertung.de
![]()
