Vorteil bei der Sozialversicherung: Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich

Arbeitnehmer, die in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis weniger als 2.000 Euro brutto verdienen, profitieren von den Regelungen in der sogenannten Gleitzone beziehungsweise Übergangsbereich. Das gilt auch für Aktivrentner. Bei sozialversicherungspflichtigen Jobs mit einem Entgelt ab 2.000 Euro fallen dagegen die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge an.

Der Übergangsbereich beginnt im Jahr 2026 bei 603,01 Euro und endet bei (unter) 2.000 Euro Bruttoentgelt monatlich. In diesem Entgeltbereich fallen verminderte Sozialversicherungsbeiträge an.

Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro zahlen Sie gar keine Beiträge. Danach steigt die Belastung langsam an.

Beispiel: Von einem Bruttogehalt von 1.000 Euro gehen – bei Rentenversicherungspflicht – 113 Euro Beiträge an die Sozialversicherungen. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es knapp 200 Euro. 

Das bedeutet: Jobs bis 2.000 Euro sind für Senioren im regulären Rentenalter steuerfrei und bei der Sozialversicherung privilegiert.

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