Kein Bürgergeld während des Studiums

Mit der Einschreibung für ein Studium verliert man seinen Anspruch auf Bürgergeld. Dabei kommt es auch nicht darauf an, wie ambitioniert das Studium betrieben wird. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat laut ARAG Experten entschieden, dass immatrikulierte Studenten auch dann vom Bürgergeldbezug ausgeschlossen sind, wenn sie nicht ernsthaft studieren (Az.: L 11 AS 56/24).
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