Diese ist heute außerdem an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend versendet worden. Anlass ist die besondere Betroffenheit von Kindern und Jugendlichen mit lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen sowie ihrer Familien, deren Unterstützungsbedarfe hochkomplex, dynamisch und nicht standardisierbar sind.
Gleichstellung heißt für sie:
- verlässliche Unterstützung, klar geregelt;
- Hilfen, die sich am einzelnen Kind orientieren;
- echte Teilhabe – auch in besonders herausfordernden Lebenslagen
Der Deutsche Kinderhospizverein e. V. setzt sich dafür ein, dass Reformen der Kinder‑ und Jugendhilfe Teilhabe stärken, Orientierung geben und Unterstützung aus einer Hand ermöglichen.
"Wir begrüßen das Ziel einer inklusiven Weiterentwicklung der Kinder‑ und Jugendhilfe,", so Marcel Globisch, inhaltlicher Vorstand des DKHV e.V. "Wir warnen jedoch davor, Reformen primär über pauschale Steuerungsinstrumente oder Kostenlogiken zu gestalten." Individuelle, personenzentrierte Unterstützungsleistungen müssen auch künftig verlässlich abgesichert bleiben. Modelle wie das Pooling, das die Bündelung ursprünglich individueller Leistungen in gemeinsamen Leistungssettings umfasst, dürfen dabei kein Regelinstrument werden und keinen Ersatz für individuelle Leistungen darstellen.
Klare Lösungen aus einer Hand
Zugleich spricht sich der DKHV e. V. klar gegen die Beibehaltung fragmentierter Zuständigkeiten zwischen Kinder‑ und Jugendhilfe und Eingliederungshilfe aus. Die fortbestehende Versäulung führt in der Praxis zu Doppelbegutachtungen, Zuständigkeitskonflikten und erheblichen Belastungen für betroffene Familien. Notwendig sind integrierte, rechtlich klare und bedarfsgerechte Lösungen aus einer Hand.
"Teilhabe bezieht sich für mich auf unsere Grundrechte, insbesondere Art. 1-3 & 12. Teilhabe und alle Leistungen, die damit zusammenhängen – inklusive pflegerischer Leistungen – sorgen dafür, dass wir Menschen mit Behinderungen unsere Persönlichkeit frei entfalten können, und körperlich so unversehrt wie möglich bleiben (Art. 2)", schreibt eine junge Frau mit lebensverkürzender Erkrankung (Name bekannt): "Außerdem sichert uns Artikel 12 das Recht zu, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Das ist nicht möglich, wenn unsere Grund- und/oder Medizinschen Bedürfnisse an bestimmten Orten oder durch fehlendes Personal nicht erfüllt werden können."
Mit Blick auf die UN‑Behindertenrechtskonvention, das Bundesteilhabegesetz sowie die Empfehlungen der Sozialstaatskommission fordert der DKHV e. V. eine Reform, die sich konsequent an den individuellen Bedarfen der am stärksten belasteten Familien orientiert und Teilhabe tatsächlich ermöglicht.
Die Stellungnahme finden Interessierte hier.
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