Verbändeallianz zum Entwurf zur Änderung des TierHaltKennzG: Bürokratiezuwachs vermeiden – Fortschritte erkennbar

Die Verbändeallianz begrüßt zugleich, dass der Gesetzentwurf zur dritten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes zentrale Vorschläge der Verbände aufgreift. Positiv bewerten die Verbände insbesondere die Möglichkeit des vollständigen Downgradings, die Einbeziehung des Außer‑Haus‑Verzehrs sowie die Berücksichtigung ausländischer Ware.

Gleichzeitig enthält der Entwurf jedoch Regelungen, die dem Ziel des Bürokratieabbaus entgegenstehen. Kritisch sehen die Verbände vor allem die geplanten Vorgaben zum staatlichen Logo, Registrierung und Überwachung, die aus Sicht der Wirtschaft zusätzlichen Aufwand verursachen und somit einen Bürokratiezuwachs bedeuten, ohne einen Mehrwert für Tierwohl oder Verbraucherinformation zu bringen. Die Verbändeallianz spricht sich daher für eine klare Deklarationspflicht mit einheitlichen, verpflichtenden Begriffen aus und lehnt ein zusätzliches staatliches Logo ab. Verantwortung und Kontrolle sollten – wie bei anderen Kennzeichnungspflichten – beim Inverkehrbringer liegen, gestützt auf bewährte privatwirtschaftliche Kontrollsysteme. Die Kennzeichnungspflicht sollte auch in der Außer-Haus-Verpflegung sehr effizient erfolgen, indem beispielsweise Rückverfolgungsanforderungen praxistauglich und bürokratiearm ausgestaltet werden.

Zudem fordert die Verbändeallianz realistische Übergangsfristen, eine rechtssichere Abgrenzung der kennzeichnungspflichtigen Lebensmittel sowie klar definierte Anforderungen an die Haltungsformstufen. Positiv gesehen wird, dass erstmals konkrete Kriterien für die Haltung von Sauen und Ferkeln vorgesehen sind.

Fazit: Der Entwurf ist ein Schritt nach vorn, muss jedoch nachgebessert werden, um praxistauglich, bürokratiearm und verbraucherverständig umgesetzt zu werden. Zudem müssen die Änderungen im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz so verankert werden, dass sie einer EU-rechtskonformen Kennzeichnung ausländischer Ware nicht im Wege stehen. Vor einer Ausweitung auf weitere Tierarten oder Produkte sollte das Gesetz unbedingt sorgfältig auf dessen Nutzen evaluiert werden.

 

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