„Jedes Dach ist jeden Tag und rund um die Uhr im Dienst“. Darauf weist der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen hin. Und nicht nur Autos und E-Bikes brauchen eine regelmäßige Überprüfung und Pflege, um zuverlässig ihren Aufgaben nachzukommen. Auch das Dach kann seine Dienste – nämlich den Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner – nur zuverlässig erfüllen, wenn es ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit bekommt.
Schutz kann so einfach sein
Die regelmäßige Dachüberprüfung gehört zu den Obliegenheitspflichten eines jeden Versicherungsnehmers einer Gebäudeversicherung. Denn der Versicherungsnehmer hat sich durch seine Unterschrift unter den Vertrag verpflichtet, mögliche Schäden abzuwenden bzw. zu verringern. Dazu gehört die jährliche Überprüfung des Dachzustands durch einen Fachbetrieb, um evtl. vorhandene Mängel rechtzeitig zu erkennen, bevor daraus beim nächsten Extremwetter kapitale Dachschäden entstehen. Wird diese Dachüberprüfung unterlassen oder kann die Prüfung nicht nachgewiesen werden, ist die Versicherung zu Kürzungen bis hin zur Verweigerung der Leistung bei der Schadensregulierung berechtigt. Dies gilt übrigens auch bei Windstärken über 8 („Sturmklausel“), wenn ein Schaden durch die regelmäßige Dachüberprüfung wahrscheinlich vermeidbar gewesen wäre.
Hausbesitzer-Pflicht
Nach der Aktualisierung der „Fachregel für Abdichtungen“ (Flachdachrichtlinie) des Deutschen Dachdeckerhandwerks sowie gemäß DIN 18531 sind Inspektionen zweimal jährlich und Wartungen mindestens einmal jährlich sogar rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Hintergrund ist, dass bei Flachdächern die Wasserabführung durch die geringe Dachneigung nur langsam erfolgt. Das erhöht das Risiko von Dachschäden, wenn das Flachdach nicht fachmännisch und regelmäßig einer Überprüfung unterzogen wird.
Alles im Blick
Ein fachgerechter „DachCheck“ beinhaltet die Inaugenscheinnahme der gesamten Dachflächen und aller baulichen Komponenten wie die Anschlüsse an Wände, Dachfenster, Gauben sowie die Dachdurchdringungen für Lüfter, Leitungen von PV- und Solarthermieanlagen, die Befestigungen von Solarmodulen, Wasserabführungen, Kaminbekleidungen und Blitzschutzeinrichtungen soweit vorhanden. Das Ergebnis wird in einer Checkliste dokumentiert und Hinweise zu empfohlenen oder erforderlichen Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen gegeben.
Qualifizierte Ansprechpartner für eine Dachüberprüfung sind Fachbetriebe der regionalen Dachdecker-Innung (www.hessendach.de -> Betriebssuche).
Der Landesinnungsverband des Dachdeckerhandwerks Hessen vertritt als berufsständische Organisation die Dachdecker-Innungsbetriebe in den 18 angeschlossenen hessischen Dachdecker-Innungen. Sitz des Verbandes ist in Weilburg.
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