Versicherungsunternehmen unterliegen umfassenden Compliance-Anforderungen, die neben versicherungsaufsichtsrechtlichen Vorgaben insbesondere Datenschutz, Informationssicherheit, digitale Barrierefreiheit sowie den rechtskonformen Betrieb ihrer digitalen Angebote umfassen.
Umso überraschender sind die Ergebnisse einer aktuellen Analyse von decareto: Trotz hoher Compliance-Anforderungen weisen zahlreiche Websites deutscher Versicherungen erhebliche Defizite bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben auf. Viele der untersuchten Websites erfüllen zentrale Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG) nur unzureichend.
38 Versicherungen untersucht
Für die Untersuchung analysierte decareto die Websites von 38 Versicherungen in Deutschland hinsichtlich ihrer technischen Datenschutzkonfiguration. Im Fokus standen die Einhaltung der Einwilligungspflichten nach § 25 TDDDG – insbesondere:
- Einsatz von Consent-Bannern und Consent-Management-Plattformen
- Laden externer Dienste
- Setzen von Cookies
- Vollständigkeit der Datenschutzerklärungen
Die Ergebnisse zeigen, dass Datenschutzverstöße trotz vorhandener Consent-Banner und umfassender Datenschutzerklärungen weit verbreitet sind.
95 % der Consent-Banner fehlerhaft konfiguriert
Ein Consent-Banner, auch Cookie-Banner genannt, dient der Einholung und Verwaltung von Einwilligungen für zustimmungspflichtige Datenverarbeitungen auf Websites und soll sicherstellen, dass diese erst nach wirksamer Zustimmung der Nutzer erfolgen.
Alle untersuchten Versicherungen setzen ein Consent-Banner bzw. eine Consent-Management-Software ein. Die technische Umsetzung des Consent-Banners entspricht jedoch häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen.
Bei 36 von 38 Websites (95 %) wurden zustimmungspflichtige Dienste bzw. Cookies bereits beim ersten Seitenaufruf aktiviert – noch bevor Besucher ihre Einwilligung erteilt hatten. Damit verliert das Consent-Banner seine eigentliche Schutzfunktion.
71 % setzen nicht notwendige Cookies ohne Einwilligung
Cookies sind eine von mehreren Technologien zur Speicherung oder zum Auslesen von Informationen auf Endgeräten. Notwendig sind laut TDDDG nur Cookies, die für die Grundfunktion der Seite zwingend erforderlich sind (z. B. ein Warenkorb).
Die Analyse ergab, dass 27 der 38 Versicherungen (71 %) nicht erforderliche Cookies bereits vor einer Zustimmung der Nutzer speichern.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Bundesgerichtshofs dürfen solche Cookies grundsätzlich erst nach einer wirksamen Einwilligung gesetzt werden.
Besonders kritisch: Ein Großteil der betroffenen Websites vermittelt durch ein Cookie-Banner den Eindruck, die Entscheidung der Nutzer abzuwarten, verarbeitet jedoch bereits vorher personenbezogene Daten.
95 % laden externe Dienste bereits vor Zustimmung
Noch häufiger als Cookies werden externe Drittanbieterdienste ohne Einwilligung eingebunden, denn nicht alle zustimmungspflichtigen Dienste setzen auch Cookies.
36 von 38 Versicherungen (95 %) luden mindestens einen zustimmungspflichtigen externen Dienst bereits beim Seitenaufruf.
Dabei handelt es sich überwiegend um Dienste aus den Bereichen:
- Webanalyse
- Marketing
- Werbung
- Tag Management
Diese Technologien übertragen regelmäßig personenbezogene Daten an Drittanbieter und bedürfen daher häufig einer vorherigen Einwilligung.
Fehlende Transparenz in Datenschutzerklärungen bei 74 % der Versicherungen-Websites
Neben der technischen Analyse untersuchte decareto auch die Datenschutzerklärungen der Versicherungen.
Das Ergebnis: 28 von 38 Websites (74 %) enthielten externe Dienste, die in der jeweiligen Datenschutzerklärung nicht oder nicht eindeutig erwähnt wurden.
Damit bestehen mögliche Verstöße gegen die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO, wonach Verantwortliche sämtliche Empfänger personenbezogener Daten transparent benennen müssen.
Google-Dienste dominieren Technologien
Die Untersuchung zeigt eine deutliche Konzentration auf wenige große Technologieanbieter.
Unter den am häufigsten identifizierten Diensten, die ohne Einwilligung verwendet werden, befinden sich:
Rang Anbieter Kategorie
1 / Google / Werbung · Webanalyse · Tag Management · Marketing
2 / Dynatrace / Webanalyse
3 / Adobe / Tag Management · Marketing
4 / Cloudflare / Webanalyse
5 / HubSpot / Marketing · Webanalyse
6 / OpenJS Foundation (jQuery) / Technische Infrastruktur
7 / Piwik PRO / Webanalyse
8 / EQS Group / Marketing / Unternehmenskommunikation
9 / etracker GmbH / Webanalyse
10 / Fonticons Inc. (Font Awesome) / Technische Infrastruktur
11 / Matomo / Webanalyse
12 / Tealium / Tag Management · Marketing
13 / Volentio JSD Limited (jsDelivr) / Technische Infrastruktur
14 / AWIN Group / Marketing · Werbung
15 / bunny.net / Technische Infrastruktur
Auffällig ist die starke Dominanz von Google. 29 von 38 untersuchten Websites nutzen Google-Dienste ohne Einwilligung. Zu den erkannten Diensten zählen unter anderem:
- Google Tag Manager
- Google Analytics
- Google Ads
- Google Ads Conversion Tracking
- Google Fonts
- Google Maps
- Google reCAPTCHA
- Google Photos
- Google Adsense / Google Adsense for YouTube
- YouTube / YouTube NoCookie / YouTube Images
Daneben kommen regelmäßig Marketing-, Tag Management- und Webanalyse-Werkzeuge von Dynatrace, Adobe und Cloudflare zum Einsatz.
Datenübermittlungen in die USA bleiben relevant
Auch nach Einführung des EU-US Data Privacy Framework im Juli 2023 bleiben Datentransfers in die USA datenschutzrechtlich ein sensibles Thema.
Zwar ermöglicht der Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission Datenübermittlungen an zertifizierte US-Unternehmen. Für den Einsatz vieler Tracking-, Marketing- und Analysedienste ist jedoch weiterhin eine vorherige Einwilligung nach § 25 TDDDG sowie regelmäßig nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erforderlich.
Unabhängig von der Zulässigkeit internationaler Datenübermittlungen bleibt daher die korrekte technische Umsetzung von Consent-Lösungen entscheidend.
Gesamtbewertung der Versicherungen-Websites
Die Gesamtbewertung der untersuchten Websites fällt entsprechend kritisch aus.
- 2 von 38 Versicherungen erreichten die Bestnote A.
- A: 2, B: 8, C: 16, D: 8, E: 4 Versicherungen
Damit weist die Mehrheit der untersuchten Versicherungen-Websites technische oder organisatorische Datenschutzmängel auf.
Kernergebnisse der Analyse
- 71 % setzen nicht notwendige Cookies ohne Zustimmung.
- 95 % laden externe Drittanbieterdienste vor der Einwilligung.
- 74 % erwähnen erkannte externe Dienste nicht vollständig in ihrer Datenschutzerklärung.
- 95 % der Consent-Banner erfüllen ihre Schutzfunktion nicht vollständig
- 76 % der untersuchten Websites nutzen Drittanbieterdienste von Google ohne Einwilligung
Über die Analyse
Für die Analyse untersuchte decareto im Juli 2026 die Websites von 38 Versicherungsunternehmen in Deutschland. Dafür wurde die decareto Plattform für Website-Compliance-Analyse eingesetzt. Bewertet wurden die technische Umsetzung der Einwilligungsmechanismen, der Einsatz externer Dienste, Cookie-Setzungen sowie die Transparenz der Datenschutzerklärungen. Grundlage der Bewertung waren die Anforderungen der DSGVO, des TDDDG sowie die aktuelle europäische und deutsche Rechtsprechung zum Einsatz zustimmungspflichtiger Technologien.
Von folgenden Versicherungsunternehmen wurden Websites untersucht
ADAC Versicherungen, Allianz AG, ALTE LEIPZIGER, ARAG, AXA Konzern AG, BarmeniaGothaer, BGV Badische Versicherungen, Continentale Versicherungsverbund, CosmosDirekt, Debeka, DEVK, Die Haftpflichtkasse, Die Stuttgarter, ERGO, Generali Deutschland AG, GVV Direkt, Hannover Rück, HanseMerkur, HDI, Helvetia Versicherungen, HUK-COBURG Versicherungsgruppe, IDEAL Versicherungsgruppe, INTER Versicherungsgruppe, Lippische Landesbrandversicherung AG, LVM Versicherung, Mecklenburgische Versicherungsgruppe, NÜRNBERGER Versicherung, Provinzial, ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG, SV SparkassenVersicherung, Swiss Life Deutschland, Talanx AG, VGH Versicherungen, VHV Versicherungen, VOLKSWOHL BUND, WWK Versicherungen, Württembergische Versicherung AG, Zurich Gruppe Deutschland
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