Worum es genau geht: Ein aktueller Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums plant, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufgenommen werden, was für sie und ihre Mandantschaft den Schutz vor nachrichtendienstlichen Maßnahmen bedeutet. Ärztinnen und Ärzten aber soll dieser Schutz verwehrt bleiben. Sie würden dann (im Gegensatz zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten) nicht dem absoluten Schutz für zeugnisverweigerungsberechtigte Berufsgeheimnisträger unterstellt sein, "obwohl das ärztliche Vertrauensverhältnis verfassungsrechtlich besonders geschützt ist", wie Pinkowski erläutert. Die ärztliche Schweigepflicht und das Arzt-Patientengeheimnis seien besonders hohe Werte, und für eine erfolgreiche Therapie sei es unabdingbar, dass sich Patientinnen und Patienten gegenüber ihren Ärztinnen und Ärzten öffnen können, ohne negative Konsequenzen zu fürchten, so der Mediziner. Deshalb müsse dieses Vertrauensverhältnis ganz besonders vor dem Zugriff Dritter geschützt werden.
Die Ärztekammern sehen in dem genannten Entwurf eine gravierende Ungleichbehandlung zu Lasten der Patientinnen und Patienten, die nicht zu rechtfertigen sei. "Es kann nicht angehen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und ihren Patientinnen und Patienten weniger geschützt wird als das zwischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten und ihren Mandantinnen und Mandanten. Hier fordern wir dringend eine Nachbesserung", fasst es Pinkowski zusammen. Die LÄKH schließt sich daher der Forderung der BÄK an, Ärztinnen und Ärzte sowohl im Bundesverfassungsschutzgesetz als auch im BND-Gesetz in den Kreis der absolut geschützten Vertrauenspersonen aufzunehmen und die Arzt-Patienten-Beziehung vollständig vor nachrichtendienstlichen Überwachungsmaßnahmen zu schützen. Die BÄK hat dazu bereits ein Papier ausgearbeitet, der die entsprechenden Passagen im Gesetzentwurf ergänzt.
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