- Erster öffentlich dokumentierter EQA-Brand in Deutschland
- Zwei Rückrufe wegen
- Gerichte erkennen Brandrisiko als Sachmangel an
Bei Mercedes verdichten sich die Probleme rund um die Hochvoltbatterien von EQA und EQB: Auf zwei Rückrufe wegen möglicher Kurzschlüsse und Brandgefahr folgen inzwischen drei verbraucherfreundliche Urteile – und nun ist am 16. August in Speyer ein Mercedes EQA beim Laden vollständig ausgebrannt.
Nach einem Bericht der RHEINPFALZ vom 16. August 2026 und weiteren Medienberichten handelte es sich um einen Mercedes EQA. Recherchen von Dr. Stoll & Sauer bestätigten die Berichte. Dies ist der erste öffentlich dokumentierte Brand eines EQA in Deutschland. Der Vorfall trifft damit auf eine ohnehin angespannte Situation: Mercedes musste wegen Brandgefahr bei Hochvoltbatterien von EQA und EQB die Batterien auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) austauschen. Aus Sicht der Kanzlei sollten Betroffene Rückrufschreiben und erhebliche Nutzungseinschränkungen deshalb nicht einfach hinnehmen. Eine kostenlose Ersteinschätzung bietet der E-Mobilitäts-Online-Check.
EQA-Brand in Speyer: Hochvoltbatterie musste gekühlt werden
Der EQA geriet am 16. August 2026 auf einem Parkplatz in Speyer während des Ladevorgangs in Vollbrand. Die Feuerwehr musste insbesondere die Hochvoltbatterie über längere Zeit kühlen. Personen wurden nach den vorliegenden Berichten nicht verletzt. Eine ausführliche Darstellung des Vorfalls hat Dr. Stoll & Sauer bereits veröffentlicht.
Ausführlicher Bericht zum Mercedes-EQA-Brand in Speyer
Ob der Brand technisch mit den bekannten Rückrufen der EQA- und EQB-Hochvoltbatterien zusammenhängt, ist bislang nicht geklärt. Auch in Österreich soll es nach Medienberichten zu Bränden an Mercedes-Modellen beim Aufladen gekommen sein.
Mercedes EQA und EQB: Vom Software-Update zum kompletten Batterietausch
Die Entwicklung der vergangenen eineinhalb Jahre zeigt, wie sich die Maßnahmen bei Mercedes Schritt für Schritt verschärft haben:
- 13. Februar 2025: Das Kraftfahrt-Bundesamt überwacht den Rückruf mit dem Aktionscode 5496507. Hintergrund ist ein möglicher Kurzschluss in der Hochvoltbatterie, der zu einem Brand führen kann.
- Frühjahr 2025: Mercedes informiert betroffene Halter und setzt zunächst auf ein Software-Update des Batteriemanagementsystems. Dadurch können sich laut Mercedes Ladezeit, nutzbarer Energiegehalt und Reichweite verändern.
- 2025: Die Software wird bei betroffenen Fahrzeugen installiert. Ein Austausch der Hochvoltbatterie ist zunächst nicht vorgesehen.
- 6. Februar 2026: Ein zweiter Rückruf mit dem Code 4794004 folgt. Nun soll die komplette Hochvoltbatterie ausgetauscht werden.
- März 2026: Mercedes teilt Kunden mit, dass das zuvor installierte Software-Update das Brandrisiko „nicht vollständig beseitigt“. Bis zum Batterietausch sollen die Fahrzeuge nicht über 80 Prozent geladen und ausschließlich im Freien geparkt werden.
- 30. Juli 2026: Das LG Stuttgart entscheidet in zwei Verfahren zugunsten von Dr.-Stoll-&-Sauer-Mandanten und ordnet die Rückabwicklung der Fahrzeuge an.
- 14. August 2026: Auch das LG Frankfurt (Oder) bewertet das erhöhte Brandrisiko als Sachmangel und verurteilt einen Mercedes-Vertragshändler zur Rückabwicklung.
- 16. August 2026: In Speyer brennt während des Ladevorgangs ein Mercedes EQA vollständig aus.
Für Dr. Stoll & Sauer zeigt diese Entwicklung, dass es sich längst nicht mehr nur um ein technisches Randproblem handelt. Aus einer zunächst vorgesehenen Software-Lösung wurde ein vollständiger Batterietausch mit erheblichen Einschränkungen für die Fahrzeughalter.
Drei Urteile zur EQA-Hochvoltbatterie
Dr. Stoll & Sauer hat inzwischen drei positive erstinstanzliche Urteile zur Problematik erstritten. Alle Entscheidungen sind bislang nicht rechtskräftig.
- LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26: Mercedes muss einen EQA 250+ zurücknehmen und 51.791,09 Euro zahlen. Das Gericht bewertet den konkreten Verdacht eines erhöhten Brandrisikos als Sachmangel.
Mehr zum ersten Stuttgarter EQA-Urteil - LG Stuttgart, Urteil vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 27/26: Auch ein finanzierter EQA muss rückabgewickelt werden. Mercedes muss den Käufer zusätzlich von Verpflichtungen gegenüber der Mercedes-Benz Bank freistellen.
Mehr zum zweiten Stuttgarter EQA-Urteil - LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 14. August 2026, Az. 11 O 140/25: Ein Mercedes-Vertragshändler muss einen gebrauchten EQA zurücknehmen und die Käuferin von der laufenden Finanzierung freistellen. Das Gericht formuliert ausdrücklich: „Daher ist der Verdacht einer erhöhten Brandgefahr als Sachmangel zu bewerten.“
Mehr zum Urteil des LG Frankfurt (Oder)
Damit liegen inzwischen Entscheidungen von zwei verschiedenen Landgerichten vor, die das konkrete Brandrisiko der betroffenen Hochvoltbatterien als erheblichen Sachmangel bewerten.
Was können betroffene EQA- und EQB-Halter tun?
Die drei Urteile bedeuten nicht, dass jeder vom Rückruf betroffene Mercedes automatisch zurückgegeben werden kann. Sie zeigen jedoch, dass Verbraucher bei erheblichen Sicherheits- und Nutzungseinschränkungen rechtliche Möglichkeiten haben können.
Je nach Kaufvertrag und Einzelfall kommen insbesondere folgende Schritte in Betracht:
- Nacherfüllung verlangen: Der Verkäufer muss grundsätzlich Gelegenheit erhalten, einen Sachmangel zu beseitigen.
- Rücktritt prüfen: Wird der Mangel nicht beseitigt, ist die Nachbesserung gescheitert oder wird sie verweigert, kann eine Rückabwicklung möglich sein.
- Finanzierung einbeziehen: Die Stuttgarter und Frankfurter Urteile zeigen, dass auch finanzierte Fahrzeuge rückabgewickelt werden können. Kreditraten sollten allerdings niemals eigenmächtig eingestellt werden. – Ansprüche gegen den richtigen Vertragspartner richten: Gewährleistungsansprüche bestehen grundsätzlich gegen den Verkäufer. Das kann Mercedes selbst oder – wie im Frankfurter Verfahren – ein Mercedes-Vertragshändler sein.
- Schadensersatz prüfen: Je nach Sachverhalt können auch Ansprüche wegen weiterer Schäden im Zusammenhang mit dem erhöhten Brandrisiko in Betracht kommen.
Eine rechtliche Prüfung ist aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer besonders sinnvoll, wenn die Batterie nur noch bis 80 Prozent geladen werden soll, das Fahrzeug ausschließlich im Freien geparkt werden darf, ein Batterietausch angekündigt wurde oder dieser weiterhin aussteht.
Brandrisiko ist nicht dasselbe wie allgemeines E-Auto-Risiko
In den Verfahren hatte Mercedes unter anderem argumentiert, dass wiederaufladbaren Batterien generell ein theoretisches Brandrisiko anhaften. Die Gerichte unterscheiden davon jedoch das konkrete Risiko bei den betroffenen Hochvoltbatterien.
Das LG Frankfurt (Oder) formulierte dazu deutlich:
„Das von den Beklagten eingewandte allgemeine Technologierisiko, das jeder Gebrauchsgegenstand aufweise, geht daher an der Sache vorbei.“
Das Gericht verweist zudem ausdrücklich auf das Urteil des LG Stuttgart vom 30. Juli 2026, Az. 53 O 3/26.
Aus Sicht von Dr. Stoll & Sauer verdichtet sich damit die erstinstanzliche Rechtsprechung: Wenn ein Hersteller wegen eines konkreten Brandrisikos die Nutzung eines Fahrzeugs erheblich einschränkt und später sogar die komplette Hochvoltbatterie austauschen muss, können daraus weitreichende kaufrechtliche Ansprüche entstehen.
Betroffene Mercedes-EQA- und EQB-Halter können ihren Fall kostenlos und unverbindlich im E-Mobilitäts-Online-Check von Dr. Stoll & Sauer prüfen lassen.
Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien
Die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gehört zu den führenden Verbraucherkanzleien in Deutschland. Die Kanzlei vertritt Verbraucher bundesweit unter anderem im Verbraucherrecht und Autorecht, bei Problemen rund um Elektromobilität und Hochvoltbatterien sowie im Datenschutzrecht. Dr. Stoll & Sauer verfügt über umfangreiche Erfahrung in großen Verbraucher- und Sammelverfahren und war beziehungsweise ist an zahlreichen Musterfeststellungs- und Verbandsklagen beteiligt. Das JUVE-Handbuch zählt die Kanzlei zu den bekannten Kanzleien im Verbraucherrecht.
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