Bei Schulplatzvergabe zählt Wohnortnähe mehr als Religionszugehörigkeit

Bei der Vergabe von Plätzen an öffentlichen Bekenntnisgrundschulen kann die Wohnortnähe wichtiger sein als die Religionszugehörigkeit. In einem aktuellen Fall wurde eine konfessionslose Schülerin aus Bonn von einer katholischen Grundschule abgelehnt, obwohl diese die nächstgelegene Schule zu ihrem Wohnort war. Gleichzeitig hatte die Schule mehrere katholische Kinder aufgenommen, obwohl für diese eine andere katholische Grundschule näher an ihrem Wohnort lag. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verpflichtete die Schule daher, die konfessionslose Schülerin vorläufig aufzunehmen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Kinder, die der jeweiligen Religion angehören, grundsätzlich Vorrang bei der Aufnahme an einer Bekenntnisschule haben. Dieser Vorrang gilt jedoch nur für die nächstgelegene Schule. Einen generellen Vorrang konfessioneller Kinder unabhängig von der Wohnortnähe gibt es nicht (Az.: 19 B 830/26).

Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OVG NRW .

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