Am 20. September 2026 störte eine Gruppe von Personen einen Gottesdienst der Gemeinde GKPI in Rajeg im Verwaltungsbezirk Tangerang auf Java. Berichten zufolge kam es zu Einschüchterungen; auch eine Machete soll dabei eine Rolle gespielt haben. Die Gemeinde feiert ihre Gottesdienste derzeit in einem gemieteten Geschäftshaus. Die VEM fordert die Behörden auf, diese Übergangslösung auf bis zu sechs Monaten zu begrenzen und der Gemeinde eine sichere, dauerhafte Gebetsstätte zu genehmigen.
Seit Jahren ohne gesicherten Ort für Gottesdienste
Auch in anderen Regionen Indonesiens kämpfen christliche Gemeinden um ihre Gotteshäuser. In Aceh Singkil wurden 2015 neun Kirchen zerstört, darunter die niedergebrannte HKI-Kirche in Suka Makmur. Ein Mensch kam damals ums Leben, Tausende Menschen mussten fliehen. Mehr als zehn Jahre später feiern die betroffenen Gemeinden der VEM-Mitgliedskirchen GKPPD und HKI ihre Gottesdienste teilweise noch immer in Zelten und provisorischen Räumen.
In Cilegon wird der Bau einer Kirche für die Gemeinde HKBP Maranatha seit Jahren behindert. In Purwakarta versiegelten die Behörden 2023 die Gebetsstätte der Gemeinde GKPS Cigelam. Auch Gemeinden der Kirchen HKI, GBKP und GKPS in Westjava haben Schwierigkeiten, eigene Gotteshäuser, teilweise trotz erfüllter formaler Voraussetzungen, genehmigt zu bekommen. Einige Gemeinden nutzen deshalb seit Jahren gemietete Geschäftsräume, obwohl sie über Grundstücke oder eine etablierte Gemeindestruktur verfügen. Irma Simanjuntak, Advocacy Officer der VEM für die Region Asien, sieht darin eine grundsätzliche Frage: „Wie kann Religionsfreiheit gewährleistet werden, wenn einer Religionsgemeinschaft keine dauerhaften Häuser für ihre Gottesdienste zugestanden werden?“
VEM fordert politische Konsequenzen
Die Fälle werfen nach Ansicht der internationalen Kirchengemeinschaft die Frage zur Umsetzung der Ministerialverordnung Nr. 9/2006 des Religionsministeriums und Nr. 8/2006 des Innenministeriums aus dem Jahr 2006 auf, die unter anderem die Errichtung von Gebetsstätten regelt. Freie Religionsausübung müsse auch dann gewährleistet werden, wenn lokale Widerstände die Religionsfreiheit für Minderheiten faktisch einschränken.
Die VEM fordert die indonesische Regierung auf, die Verordnung zu überprüfen und ihre Anwendung am verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit auszurichten. Zudem appelliert sie an die zuständigen Kommunalverwaltungen in Aceh Singkil, Cilegon, Purwakarta und Bandung, alle diskriminierenden Hindernisse zur freien Religionsausübung zu beseitigen und christlichen Gemeinden dauerhaft gesicherte Gebetsstätten zu gewähren.
Solidarität mit den indonesischen Gemeinden
Die VEM erklärt sich solidarisch mit allen indonesischen Gemeinden, die trotz jahrelanger Behinderungen und Anfeindungen an ihrem Glauben festhalten. Sie erinnert in diesem Zusammenhang an die Zusage aus Jesaja 41,10: „Fürchte dich nicht, denn ich bin mit dir.“
„Ein eigenes Gotteshaus ist mehr als nur ein Gebäude“, sagt Irma Simanjuntak. „Es steht für Freiheit, Gerechtigkeit und Würde. Religionsfreiheit ist kein Privileg, sondern ein grundlegendes Menschenrecht. Übergangslösungen dürfen nicht zu dauerhaftem Unrecht werden.“
Die Vereinte Evangelische Mission (VEM) mit Büros in Wuppertal, Indonesien und Tansania ist eine internationale, gleichberechtigte Gemeinschaft von 39 Mitgliedern, darunter 32 evangelische Kirchen in Afrika und Asien sowie sechs deutsche EKD-Kirchen und den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel. Die VEM verfolgt konsequent ein ganzheitliches Missionsverständnis. Dazu gehört, die Lebensumstände notleidender und benachteiligter Menschen unter Achtung ihrer persönlichen Würde und Berücksichtigung ihres kulturellen Kontexts zu verbessern.
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