Meditativer Spaziergang im Schlossgarten
Nachdem das „Waldbaden“ bereits in aller Munde ist, laden die Staatlichen Schlösser und Gärten ihre Gäste zum „Gartenbaden“ ein. Der Schlossgarten ist Erholung pur für die Seele – schon seit kurfürstlicher Zeit. Am 14. Juli kann man ab 18 Uhr unter Anleitung die entspannende Wirkung des Gartens genießen. Gemeinsam wird auf den Gesang der Vögel und das sanfte Plätschern der Brunnen gehört. Düfte nach Blüten und frischem Heu, harmonische Farben: All das tut der Seele gut. Kleine Meditations- und Entspannungsübungen begleiten den Spaziergang – weit weg vom Alltag.
SERVICE UND INFORMATION
SONDERFÜHRUNG
Gartenbaden. Ein meditativer Spaziergang.
Referentin: July Sjöberg oder Yvonne Schwegler
TERMIN
Mittwoch, 14. Juli 2021| 18:00 Uhr
WEITERE TERMINE
Mittwoch, 11. August 2021 | 18:00 Uhr
Mittwoch, 15. September 2021 | 18:00 Uhr
PREIS
Erwachsene 12,00 €
Ermäßigte 6,00 €
Familien 30,00 €
Max. Teilnehmerzahl: 20 Personen
INFORMATION UND ANMELDUNG (erforderlich)
Service Center Schlösser Heidelberg, Mannheim und Schwetzingen
Telefon +49(0)62 21. 6 58 88 – 0
service@schloss-schwetzingen.com
TREFFPUNKT UND KARTENVERKAUF
Kartenverkauf: Schlosskasse Schwetzingen
Treffpunkt: Schlossterrasse
Schloss und Schlossgarten Schwetzingen
Schloss Mittelbau
68723 Schwetzingen
HINWEISE
Das Schloss, die Parkbauten und das Schlosstheater sind nicht barrierefrei zugänglich. Maximal 20 Personen.
Für die Führungen gilt die Einhaltung der folgenden Vorgaben:
- Der Besuch der Führung ist nur nach einer verpflichtenden Voranmeldung unter der angegebenen Telefonnummer möglich.
- Nach der Corona-Verordnung der Landesregierung von Baden-Württemberg sind wir verpflichtet, die Kontaktdaten wie Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum des Besuchs, Uhrzeit (von – bis), Startzeitpunkt der Führung abzufragen. Die Erhebung soll einer möglichst schnellen Nachverfolgbarkeit der Infektionsketten mit dem Virus dienen. Diese Daten werden 4 Wochen lang gespeichert.
- Es gilt das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Dies gilt sowohl für die Besucher*innen als auch für das Führungspersonal.
- Die Teilnehmerzahl wird auf eine bestimme Maximalanzahl beschränkt.
- Der Mindestabstand zwischen jedem Beteiligten von 1,5 Metern, wenn möglich sogar 2 Metern, kann während der ganzen Führung garantiert werden.
- Es wird nur in Räumen angehalten, die den Mindestabstand zuverlässig ermöglichen.
- Desinfektion und Händewaschmöglichkeiten sind sowohl vor als auch im Kassenraum vorhanden.
- Türklinken werden nur vom Führungspersonal betätigt.
- Eine ausführliche Einweisung der Teilnehmer*innen über den Ablauf der Führung erfolgt im Eingangsbereich durch das Führungspersonal.
Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
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