Philipp Sander, Vorsitzender des Rings der Landjugend erläutert:
„Klar ist: Junglandwirt:innen sind die Zukunft unserer Landwirtschaft. Klar ist aber auch: der Kapitalbedarf um sich in der Landwirtschaft eine Existenz aufbauen zu können ist gewaltig. Dies gilt in NRW aufgrund der hohen Bodenpreise und Viehdichte in besonderem Maße. Die Einführung einer Niederlassungsprämie in NRW ist also ein folgerichtiger und notwendiger Schritt. Durch die Niederlassungsprämie würde ein echter wirtschaftlicher Vorteil im Vergleich zur bestehenden Junglandwirt:innenförderung entstehen.“
Das Konzept der Jugendverbände sieht vor, dass Junglandwirt:innen im Sinne der GAP prämienbe-rechtigt sind, die sich erstmalig Niederlassen. Außerdem muss der Betrieb „Kleinst- oder kleines Un-ternehmen“ sein und eine berufliche Qualifikation vorliegen. Insgesamt soll den Junglandwirt:innen maximal 70.000 € über fünf Jahre ausgezahlt werden, die jedoch an bestimmte Fördervorraussetzun-gen, wie zum Beispiel die Erstellung eines Geschäftsplan, gebunden sind.
Links:
• Das Gemeinsame Papier der Jugendverbände finden Sie hier.
• Eine Stellungnahme der landwirtschaftlichen Jugendverbände auf Bundesebene finden Sie hier.
Hintergrundinformationen:
Bis zum 31.12.2021 muss die Bundesregierung ihren Strategieplan zur nationalen Ausgestaltung der kommenden Förderperiode der Gemeinsamen europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland bei der europäischen Kommission (KOM) einreichen. Teil dieses Strategieplans müssen auch die Programme der 2 Säule der Bundesländer sein. Nachdem das BMEL Anfang Oktober seine Verordnungsentwürfe zu den GAP-Gesetzen veröffentlicht hat, läuft die Ausgestaltung der Programme der 2. Säule in den einzelnen Bundesländern nun auf Hochtouren. Die Möglichkeit zur Einführung einer Existenzgründungsprämie für Junglandwirt:innen ist damit zum jetzigen Zeitpunkt konkret gegeben.
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