„Deutschland muss einfacher werden. Der Gesetzgeber sollte deshalb die Neujustierung des Nationalen Normenkontrollrats zum Anlass nehmen, um den Bürokratieabbau wieder ganz oben auf die Agenda zu setzen. Hierfür brauchen wir die gesetzliche Verankerung der „One in, one out“-Regel, die in der Vergangenheit zumindest die weitere Zunahme bürokratischer Belastungen verhindert hat. Außerdem sollten die Ressorts zur Verringerung des einmaligen Erfüllungsaufwands verpflichtet werden. Damit würde die Bundesregierung in herausfordernden Zeiten ein starkes Signal des Fortschritts und Aufbruchs an die Betriebe in Deutschland senden. Für die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und für den Erhalt von Arbeitsplätzen hierzulande ist es von großer Bedeutung, dass angekündigte Entlastungen zeitnah und mit Priorität umgesetzt werden. Neue Belastungen müssen hingegen dringend unterbleiben. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass durch die nun gewechselte Zuständigkeit ins Bundesjustizministerium, die liberale Partei innerhalb der Ampelregierung dem Bürokratieabbau in diesem Land eine größere Bedeutung zumisst als offensichtlich das Bundeskanzleramt.“
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
(BDA) Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon: +49 (30) 2033-0
Telefax: +49 (30) 2033-1055
http://www.arbeitgeber.de
Ansprechpartner:
Julika Lendvai
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Larissa Sengfelder
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 2033-1800
E-Mail: kommunikation@arbeitgeber.de
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.