Neben den Abstimmungen zwischen der Vorhabenträgerin Niederbarnimer Eisenbahn-AG und den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem VBB im Rahmen des Infrastrukturprojektes i2030, sieht das Verfahren zur Planfeststellung nun die Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Interessierte erhalten dabei vom 08.08.2022 bis zum 07.09.2022 die Gelegenheit, die geplanten bau- und naturschutzrechtlichen Maßnahmen einzusehen und die Möglichkeit zur Stellungnahme. Die Ankündigung über die Auslegung der Planungsunterlagen erfolgt über die Amtsblätter der jeweiligen Brandenburger Kommunen und das Berliner Amtsblatt. Dort finden sich Informationen zu den entsprechenden Orten und Zeiten der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen, die Adressaten für Einwendungen sowie weitere für das Anhörungsverfahren wichtige Mitteilungen.
Die Auslegung findet Ländergrenzen übergreifend statt; die Brandenburger Unterlagen können somit in Berlin-Pankow und die Berliner Unterlagen in der Gemeinde Mühlenbecker Land eingesehen werden. Möglich ist dies sowohl online als auch persönlich vor Ort; für Letzteres wird in der Regel eine vorherige Terminvereinbarung erbeten. Digital sind die Planungsunterlagen unter www.LBV.brandenburg.de und www.berlin.de/planfeststellungen einsehbar. Ein weiterer Zugang besteht über das UVP-Portal der Länder für umweltverträglichkeitsprüfungspflichtige Vorhaben (www.uvp-verbund.de).
Nach der Auslegung erhalten die Öffentlichkeit und die Behörden die Möglichkeit, innerhalb einer einmonatigen Frist ihre Bedenken und Hinweise bis zum 07.10.2022 einzureichen. Diese werden im anschließenden Erörterungstermin zwischen der Vorhabenträgerin und den Betroffenen unter Leitung der Anhörungsbehörde besprochen. Über die Berücksichtigung der Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden und abschließend ein Planfeststellungsbeschluss erlassen. Damit erhält die Niederbarnimer Eisenbahn-AG ihre Baugenehmigung.
Davon abhängig ist auch der endgültige Finanzierungsrahmen sowie der finale Schlussbericht der Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU). Nach vorläufigem Schlussbericht ist das Vorhaben zur Reaktivierung der Stammstrecke Heidekrautbahn aus gesamtwirtschaftlicher Sicht förderfähig. Die final abgeschlossene NKU bildet die Grundlage der Antragsstellung auf Bundesförderung.
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