Nordrhein-Westfalen: Angehobene Wertgrenzen gehen in die Verlängerung

 

Schnellere Vergaben durch erhöhte Wertgrenzen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und Flutkatastrophe in NRW.

In Nordrhein-Westfalen wurde der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ bis zum 30.06.2022 verlängert. Die angehobenen Wertgrenzen gelten damit bis Ende Juni 2022.

Ziel dieser Maßnahme ist die Beschleunigung und Vereinfachung der öffentlichen Auftragsvergabe zur Bekämpfung und Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie und der Flutkatastrophe vom Juli 2021.

Die aktuellen Wertgrenzen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen finden Sie im o.g. Runderlass.

Quelle:

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vergabe24 GmbH
Universitätsring 6
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 12260131
http://www.vergabe24.de

Ansprechpartner:
Oxana Ponomareva
Online-Marketer
Telefon: 0345 12260135
E-Mail: redaktion@vergabe24.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel