Der in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankerte Grundsatz „rechts vor links“ gilt auf öffentlichen Parkplätzen nur dann, wenn die Fahrbahnen eindeutig Straßencharakter haben. ARAG Experten verweisen
WeiterlesenAutor: Firma ARAG SE
Müllabfuhr muss nicht rückwärts fahren
Hauseigentümer müssen ihre Abfallbehältnisse für die Müllabfuhr an anderer geeigneter Stelle als an ihrem Grundstück bereitstellen, wenn ihr Grundstück aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht
WeiterlesenGeld zurück für Reisen in der Pandemie
Zwei Wochen Sonne, Strand und Meer. Den zweiwöchigen Urlaub im März 2000 nach Gran Canaria hatte das Ehepaar lange vor der Pandemie gebucht. Daher wollte
WeiterlesenEiner für alle, alle für einen?
"Love is sharing a password" („Liebe ist, ein Passwort zu teilen“), hieß es noch vor einigen Jahren beim Streaming-Dienst Netflix. Diese Liebe soll nun bald
WeiterlesenOnline-Verkäufe ab sofort unter den strengen Augen des Fiskus‘
Es klingt genauso unsexy wie es ist: Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) gilt seit 1. Januar und verpflichtet digitale Plattform-Betreiber wie etwa eBay, Etsy, Amazon Marketplace oder
WeiterlesenZu viel, zu fett, zu süß
Mehr als die Hälfte aller Erwachsenen in Deutschland ist stark übergewichtig. Bei Kindern ist nach Angaben des Deutschen Kinderhilfswerks jedes sechste Kind zu dick. Neben
WeiterlesenFreitag, der 13.: Kein Grund zur Panik!
Wer unter Paraskavedekatriaphobie leidet, ist an ein bis maximal drei Tagen pro Jahr besonders achtsam, weil er eine abergläubische Angst vor Freitag, dem 13. hat.
WeiterlesenKündigung wegen Rentennähe
Grundsätzlich gilt laut Kündigungsschutzgesetz: Je älter ein Mitarbeiter, desto höher sein Schutz vor Kündigung. Doch diese grundsätzliche Sichtweise wurde nun laut ARAG Experten durch ein
WeiterlesenTrinkgeld ist kein Einkommen
Eine Servicekraft in der Gastronomie, die Arbeitslosengeld (ALG) II bezieht und neben ihrem Einkommen als Kellnerin ein monatliches Trinkgeld in Höhe von 25 Euro bekommt,
WeiterlesenKein Abzug von Mitgliedsbeiträgen
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Körperschaften, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen und kulturelle Betätigungen fördern, nicht von der
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